Gaza

Bürokratische Gewalt

28.06.2023   Lesezeit: 4 min

Die Gesundheitsversorgung in Gaza ist abhängig von israelischen Genehmigungen. Das hat oftmals verheerende Konsequenzen.

Der Gazastreifen, der seit 2007 unter der Abriegelung und Blockade Israels leidet, ist meist dann in aller Munde, wenn eine Militäroffensive im Gange ist. Für die mehr als zwei Millionen Palästinenser:innen, die im Gazastreifen leben, sind Kontrolle und Angriffe durch israelische Institutionen jedoch alltägliche Ereignisse, die jeden einzelnen Aspekt ihres Alltags betreffen. Ob sie eine Ärztin brauchen oder eine Hochzeit besuchen wollen – alles ist ein Kampf. Ein wesentlicher Grund dafür ist das israelische Genehmigungssystem, ein Instrument bürokratischer Gewalt.

Das Anfang der 1990er-Jahre eingeführte System ist ein komplexer bürokratisch-militärischer Mechanismus. Über die Einschränkung der Bewegungsfreiheit kontrollieren die israelischen Behörden effektiv fast alle Aspekte ihres täglichen Lebens – einschließlich Arbeit, Bildung, Heirat, Familienbesuche und den Zugang zur Gesundheitsversorgung. Palästinenser:innen, die innerhalb der besetzten palästinensischen Gebiete (OPT), ins Ausland oder nach Israel reisen wollen, müssen eine von den israelischen Behörden ausgestellte Genehmigung beantragen. So einfach das Verfahren auf den ersten Blick erscheinen mag: Es handelt sich um eine aufgeblähte und ausufernde Bürokratie mit komplizierten Kategorien, die beinahe alle Versuche der Palästinenser:innen, ein halbwegs normales Leben zu führen, unterbindet. Sie dient darüber hinaus der Fragmentierung der besetzten palästinensischen Gebiete in mehrere isolierte Enklaven – Westjordanland, Ostjerusalem und Gazastreifen.

Im besetzten Gazastreifen hat das Genehmigungssystem noch schwerwiegendere Auswirkungen auf die mehr als zwei Millionen dort lebenden Palästinenser:innen. Zusammen mit der 2007 von Israel verhängten Abriegelung und Isolierung vom Rest der Welt hat das Genehmigungssystem den Gazastreifen in ein „Bantustan” verwandelt. So können beispielsweise Studierende aus dem Gazastreifen keine Universitäten im Westjordanland besuchen, und die Ausreisegenehmigung für ein Studium im Ausland wird häufig verweigert oder verzögert. Ehepartner:innen und Familienmitglieder werden an der Familienzusammenführung innerhalb der OPT gehindert. Selbst Patient:innen, die zum Teil unter heftigen Beschwerden leiden und in einem kritischen Zustand sind, sind diesem diskriminierenden System ausgeliefert. Sie zahlen dafür nicht selten mit ihrem Leben.

Belagerte Gesundheitsversorgung

Israels mittlerweile 16 Jahre andauernde Abriegelung und Blockade des Gazastreifens und die damit verbundenen Einschränkungen haben zu einer Verschlechterung und einem Rückbau des Gesundheitssystems im Gazastreifen geführt. Der Zugang zu lebensrettenden Behandlungen ist daher immer schwieriger geworden. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verweigerten im Jahr 2021 die israelischen Behörden 69 Prozent der Anträge auf die Einfuhr von Röntgen-, CT- oder Sauerstoffgeräten und Ersatzteilen nach Gaza. Das Gesundheitssystem des Gazastreifens ist daher nicht in der Lage, die Menschen in der Küstenenklave medizinisch zu versorgen.

Patient:innen sind daher gezwungen, sich außerhalb des Gazastreifens behandeln zu lassen, in der Regel in palästinensischen Krankenhäusern im Westjordanland und in Jerusalem, seltener in Israel oder im Ausland. Dafür müssen sie bei den israelischen Behörden eine einmalige Ausreisegenehmigung beantragen, was mehrere Wochen oder Monate dauern kann und damit nicht selten das Leben der Patient:innen gefährdet oder ihre Heilungschancen verringert.

Doch selbst das Durchlaufen dieses bürokratischen Labyrinths ist keine Garantie dafür, dass die Patient:innen zum vorgesehenen Zeitpunkt den benötigten Zugang erhalten. Vielmehr ist das Verfahren durch häufige, willkürliche Ablehnungen und übermäßige Verzögerungen gekennzeichnet. Seit 2017 hat Israel die Frist für die Einreichung nicht dringender Anträge von Patient:innen von 10 auf 23 Arbeitstage vor dem Krankenhaustermin mehr als verdoppelt. Trotz der Schwere ihrer Erkrankungen wurden von 2019 bis 2021 nur 65 Prozent der Anträge so rechtzeitig genehmigt, dass die Patient:innen ihren Termin im Krankenhaus wahrnehmen konnten.

Im Jahr 2022 starben neun palästinensische Patient:innen – darunter drei Kinder –, weil Israel ihnen die Ausreisegenehmigung für die lebenswichtige medizinische Versorgung außerhalb des Gazastreifens verweigerte oder die Ausstellung verzögerte. Insbesondere für Krebspatient:innen, deren Zahl in den letzten Jahren zugenommen hat, kann die Verzögerung beim Zugang zu einer Behandlung eine Frage von Leben und Tod sein. Das Genehmigungsregime hat es so geschafft, grundlegendste Rechte wie das Recht auf Gesundheit und Leben in Privilegien zu verwandeln.

An der Seite der Patient:innen

Die medico-Partnerorganisation Al Mezan bietet Patient:innen Rechtsbeistand und -vertretung und betreibt intensive internationale Lobbyarbeit, um das Recht der Palästinenser:innen auf Gesundheit zu fördern und die Segregationspolitik Israels aufzuzeigen. Al Mezan nimmt täglich Beschwerden von Patient:innen entgegen und hilft bei der ordnungsgemäßen Erstellung medizinischer Akten. Auf dieser Grundlage interveniert die Organisation bei den zuständigen israelischen Behörden, damit die Menschen in palästinensische oder israelische Krankenhäuser reisen und ihre medizinischen Termine wahrnehmen können.

Im vergangenen Jahr erhielt Al Mezan 808 Anträge von Patient:innen, darunter 301 Kinder, auf Unterstützung bei der Erlangung einer Ausreisegenehmigung für eine medizinische Behandlung. Nach Intervention von Al Mezan erhielten 326 Patient:innen eine Genehmigung. Der, wenn auch begrenzte, Erfolg von Al Mezan widerlegt die Behauptung, dass die Genehmigungen aus Sicherheitsgründen verwehrt werden. Sie erweisen sich vielmehr als Schikane.

    Die Autorin arbeitet für die medico-Partnerorganisation Al Mezan und wird aus Sicherheitsgründen nicht genannt. Sie lebt in Gaza.

    Dieser Beitrag erschien zuerst im medico-Rundschreiben 2/2023. Das Rundschreiben schicken wir Ihnen gerne kostenlos zu. Jetzt abonnieren!


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