Fassungslos blicken wir aus Deutschland auf die USA: Menschen werden aufgrund ihrer Hautfarbe von der US-Einwanderungsbehörde ICE gejagt und festgenommen. Kinder werden am Schulbus abgefangen und Eltern beim Umparken des Autos weggezerrt – wenige Tage später sind sie abgeschoben in sogenannte „Drittstaaten“ – Länder wie El Salvador, Südsudan, Sierra Leone; Länder, die sie noch nie zu Gesicht bekommen haben. So etwas wird hier nicht passieren. Oder?
Was wie eine ferne Dystopie klingt, rückt immer näher an Europa und Deutschland heran. Seit Monaten arbeitet Innenminister Alexander Dobrindt mit einer Koalition gleichgesinnter Regierungen daran, das sogenannte „Verbindungselement“ zu kippen und Menschen in Staaten abschieben zu können, die ihnen fremd sind, zu denen sie keine Verbindung haben. Letzte Woche gelang Dobrindt der erste Durchbruch: Das EU-Parlament legte nicht nur sieben neue „sichere Herkunftsstaaten“ fest, sondern stimmte auch zu, dass Abschiebungen in Drittstaaten erlaubt werden, sofern es ein Migrationsabkommen mit dem Staat gibt und die betroffene Person das Land auf seiner Reise durchquert hat.
Das bedeutet nichts Gutes: Circa 180.000 Menschen in Deutschland leben mit einem Duldungsstatus – viele von ihnen können nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden, zum Beispiel weil ihnen dort Gefahr für Leib und Leben droht. Es sind zuerst diese Menschen, auf die es die Bundesregierung abgesehen hat, wenn sie versucht, Abschiebungen in Drittstaaten zu ermöglichen.
Eine besondere Brisanz bekommt die Entscheidung des EU-Parlaments aber mit der Umsetzung der Reform des sogenannten „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) in nationales Recht im Juni dieses Jahres. In beschleunigten Grenzverfahren können dann Asylanträge als „unzulässig“ eingestuft und die Menschen direkt in beliebige Länder ihrer Durchreise abgeschoben werden. Schon jetzt ist das im Flughafenverfahren Realität: So wurde aus Frankfurt kürzlich ein Rentner:innen-Ehepaar mit Behinderung, das aus dem Iran geflohen war, abgeschoben. Nicht in den Iran, sondern nach Brasilien, weil das Paar dort aus Visumsgründen zwischengelandet war.
Auch kennen wir diese Praxis bereits vom EU-Türkei-Deal, der als worst-practice-Beispiel im März 2026 seinen zehnten Jahrestag feiert. In Griechenland werden Asylanträge als unzulässig abgelehnt, wenn Geflüchtete auf ihrer Reise die Türkei betreten haben. Sie können ohne Anhörung ihrer Asylgründe abgeschoben werden: in das EU-finanzierten Gefängnissystem in der Türkei, sogenannte „Removal Centers“. Wie die EU-Kommission selbst dokumentierte, wurden fast alle Betroffenen dann in ihre Herkunftsländer abgeschoben. Dort verliert sich ihre Spur und es ist unklar, ob die Menschen noch leben oder nicht. Es ist eine Politik des „Aus den Augen aus dem Sinn“, die die gleiche Gewalt, die ICE derzeit auf den Straßen US-amerikanischer Städte ausübt, für europäische Augen unsichtbar macht.
Was das Beispiel des EU-Türkei-Deals aber auch zeigt: Nichts wurde gelöst. Immer noch kommen Menschen in Griechenland an, sofern es die griechische Küstenwache nicht schafft, sie auf dem Meer illegal zurückzuschieben. Die neokolonial anmutende Praxis, Menschen auf dem Globus nach Gutdünken hin- und herzuschieben, führt nicht zu weniger Migration, sondern nur zur systematischen Entrechtung. Wer glaubt, dass diese bei „den Anderen“ stehen bleibt und nicht auch die demokratischen Grundprinzipien der Gesellschaft aushebelt, sollte nochmal genau auf die USA blicken.






