Wenn sie ihren menschenrechtlichen Kernauftrag wahrnehmen soll, darf die WHO weder die Dienstleisterin ihrer Mitgliedstaaten noch ihrer Geldgeber sein.
Im Libanon hat sich die Situation für syrische Geflüchtete dramatisch verschlechtert. Menschenrechtsanwalt Mohammed Sablouh vertritt sie.
04.09.2024
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