Abschiebungen nach Afghanistan

Kalkulierter Tabubruch

29.07.2026   Lesezeit: 5 min  
#afghanistan 

Erstmals hat die schwarz-rote Koalition auch wieder einen Afghanen abgeschoben, der zu keiner Straftat verurteilt war. Weitere werden folgen. Das trägt zur Normalisierung des Taliban-Regimes bei.

Von Martin Sökefeld

„Vielleicht werden sie in Zukunft alle Afghanen abschieben. Mir wird schlecht, wenn ich daran denke, was passiert, wenn sie uns eines Tages auch abschieben.“ Das sagte mir Maryam (Name geändert), eine junge afghanische Juristin, die Ende 2024 mit ihrer Familie über das Bundesaufnahmeprogramm nach Deutschland kommen konnte. Maryam hatte in Kabul als Frauenrechtlerin mit internationalen Organisationen gearbeitet. Sie hatte das Glück noch einzureisen, bevor die Regierung die humanitären Aufnahmeprogramme stoppte.

Vor knapp 25 Jahren schickte die rot-grüne Bundesregierung die Bundeswehr nach Afghanistan, angeblich auch, um Frauen wie Maryam vor den Taliban zu schützen und für ihre Freiheit zu kämpfen. Die Taliban galten als der Inbegriff des Bösen: Sie ließen Frauen öffentlich auspeitschen und steinigen, sie kerkerten Regimegegner ein, folterten und töteten sie. Die westlichen Werte, die Menschenrechte müssten gewahrt, gar „unsere Freiheit am Hindukusch verteidigt“ werden, hieß es damals. 

Seit fast fünf Jahren sind die Taliban erneut an der Macht. Ihre Politik hat sich nicht geändert. Frauen werden brutal unterdrückt, Regimegegner:innen gnadenlos verfolgt. Aber die Bundesregierung hat nun die Seiten gewechselt: Keine Rede mehr von den vielbeschworenen westlichen Werten. Stattdessen paktiert sie mit dem Taliban-Regime, um nach Afghanistan abzuschieben. Maryam und viele andere Afghan:innen in Deutschland fürchten deshalb um ihre Sicherheit. Sie leben mit der Angst, dass auch sie eines Tages den Taliban ausgeliefert werden. 

Die Ampel-Koalition hatte im Sommer 2024 die erste Sammelabschiebung nach der Machtübernahme der Taliban nach Kabul organisiert. Die jetzige Regierung kündigte im Koalitionsvertrag an, ebenfalls nach Afghanistan abzuschieben, „beginnend mit Straftätern und Gefährdern“. Diese Einschränkung wurde nun aufgehoben. In mehreren Bundesländern sitzen Afghanen in Abschiebehaft, die keine Straftaten begangen haben. Am 28. Juli wurde bei einer Sammelabschiebung auch eine Person abgeschoben, die nicht für eine Straftat verurteilt worden war. So sollen nun auch Menschen deportiert werden, deren einziges „Verbrechen“ darin besteht, in Deutschland vor dem Unrechtsregime der Taliban Schutz zu suchen. 

Im Oktober 2024 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Repressionen und Menschenrechtsverletzungen der Taliban gegenüber afghanischen Frauen so massiv sind, dass ihnen in Europa ganz generell Schutz zusteht. In Deutschland fiel seitdem die Anerkennungsquote alleinstehender afghanischer Männer ins Bodenlose: Innerhalb von zwei Jahren senkte das BAMF sie von 95 auf 16 Prozent. Der zeitliche Zusammenhang ist frappierend. Es scheint, als wolle das BAMF mit der Ablehnung alleinstehender Afghanen die Gewährung von Schutz für Afghaninnen ausgleichen. Denn es gibt keinen sachlichen Grund, Männern Schutz zu verweigern. Die Menschenrechts- und Sicherheitslage hat sich in Afghanistan keineswegs zum Positiven geändert. Die Versorgungslage ist nach wie vor katastrophal. Dennoch ist die Gefahr einer Abschiebung für afghanische Männer nun wesentlich höher. 

Die ersten Abschiebeflüge nach Kabul wurden mit Hilfe von Qatar organisiert. Die schwarz-rote Koalition setzt aber alles daran, direkt nach Kabul abzuschieben und scheut dafür auch nicht vor der de facto Anerkennung des menschenfeindlichen Taliban-Regimes zurück. Im Herbst 2025 wurden die ersten Taliban-„Diplomaten“ in Deutschland akkreditiert. Das war die vom Regime in Kabul geforderte Voraussetzung für direkte Abschiebungen. Fortan wurden den Abgesandten der Taliban in Außenstellen des BAMF Afghanen vorgeführt, deren Asylanträge abgelehnt worden waren, um ihre Abschiebung zu ermöglichen. 

Eine für Ende Mai 2026 geplante Abschiebung wurde jedoch von Kabul abgesagt: Die beiden akkreditierten Taliban-„Diplomaten“ hatten geklagt, zu zweit würden sie die Abwicklung der Abschiebungen nicht schaffen. Kabul forderte mehr Akkreditierungen. Im Auswärtigen Amt war die Rede von Erpressung. Dann schaltete sich Innenminister Alexander Dobrindt ein und kam der der Forderung nach. Anfang Juni wurde die Abschiebung dann nachgeholt. Im Fall von Afghanistan wird Außenpolitik im Innenministerium gemacht. 

Bei der Ankunft in Kabul werden die Abgeschobenen von Taliban verhört. Was dann mit ihnen passiert, ist unklar. Die Bundesregierung will es nicht wissen, sie stellt keine Nachforschungen an. Richard Bennett, UN-Sonderberichterstatter für Afghanistan, zufolge, wurde zumindest ein Mann, der aus Deutschland abgeschoben wurde, in Afghanistan getötet. Bennet fordert, dass angesichts der desolaten Menschenrechtslage des Landes kein Mensch dorthin abgeschoben werden darf. Er warnt vor der Normalisierung des Regimes durch die Akkreditierung seiner Vertreter. Der Apell verhallt bei der Bundesregierung ungehört. 

Derzeit sind in Deutschland knapp 4.000 Afghanen vollziehbar ausreisepflichtig. Sie besitzen keine Duldung, ihnen droht die Abschiebung. Angesichts der gegenwärtigen Flüchtlingspolitik können jedoch auch die etwa 11.400 geduldeten Afghanen nicht sicher sein, dass ihnen die Duldung nicht entzogen wird und sie damit unmittelbar abschiebbar gemacht werden. Wie das Beispiel von Maryam zeigt, geht die Angst vor Abschiebung jedoch weit über diesen Kreis hinaus. Ich versuchte, Maryam zu beruhigen: Sie hat eine Aufenthaltsgenehmigung, und abgeschoben werden „nur“ afghanische Männer. Aber kann man sich darauf verlassen? Vielleicht werden ihre Brüder demnächst abgeschoben? Maryam hat Angst und große Zweifel. 

Getrieben von den Umfragewerten der AfD scheint die Bundesregierung all das wenig zu kümmern, ebensowenig das Schicksal der mehr als 600 Afghan:innen, denen einmal die humanitäre Aufnahme in Deutschland versprochen worden war und die immer noch in Pakistan auf Visa hoffen. Es handelt sich zum Beispiel um Menschenrechtsaktivist:innen, Frauenrechtlerinnen, kritische Journalist:innen, Künstler:innen und queere Personen, die alle unter dem Regime der Taliban extrem gefährdet sind. Die kürzlich ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass ihnen nicht pauschal die Aufnahmeerklärungen entzogen werden dürfen, sondern die Behörden das in jedem einzelnen Fall begründen müssen, ist vermutlich kein Hindernis. Schon jetzt laufen zahlreiche individuelle Rücknahmeverfahren der Aufnahmezusagen. Den betroffenen Afghan:innen droht die Abschiebung aus Pakistan nach Afghanistan. Denn auch dort heißt die Devise: konsequent abschieben, ohne Rücksicht auf Verluste. Die Regierung in Islamabad rühmt sich, seit Herbst 2023 mehr als 2,5 Millionen Afghanen „zurückgeschickt“ zu haben. Am Hindukusch werden Freiheit und Menschenrechte längst nicht mehr verteidigt, sie werden dort entsorgt – von der Bundesregierung gemeinsam mit den Taliban.

Martin Sökefeld (Foto: privat)

Martin Sökefeld ist Ethnologe an der LMU München. Er arbeitet seit über 30 Jahren immer wieder in Pakistan und forscht derzeit vor allem zu Migration, Flucht und Abschiebungen.


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