Flucht und Migration

Das Gefängnis am sicheren Ufer

04.01.2026   Lesezeit: 9 min  
#fonds für bewegungsfreiheit 

Auf den Kanarischen Inseln ankommende Geflüchtete werden systematisch kriminalisiert. Durch den Fonds für Bewegungsfreiheit erhalten sie Beistand und Unterstützung.

Von Inés Marco

Baboye Kan ist 32 Jahre alt, geboren in Mauretanien. Ende Juni 2024 erreichte er nach sechs Tagen auf einem maroden Boot die Insel El Hierro der Kanarischen Inselgruppe – 20 Tage später wurde er festgenommen. Eineinhalb Jahre danach verurteilte ihn ein Gericht zu sieben Jahren und vier Monaten Haft. Der Vorwurf lautete nicht nur „Beihilfe zur unerlaubten Einreise“, sondern auch fahrlässige Tötung und schwere Körperverletzung: Ein Mann war während seiner langen Überfahrt gestorben, zwei weitere Passagiere mussten ins Krankenhaus. Bei einem der Verhöre wurde Baboye aufgefordert, ein Dokument auf Spanisch zu unterschreiben, das nicht übersetzt wurde. Heute weiß man: Es war ein Geständnis, das ihn selbst belastete. Einer der Zeugen, die im Prozess aussagten, räumte später ein, dass ihm im Austausch für seine Aussage administrative Vergünstigungen angeboten worden waren. Gegen Baboyes Urteil läuft derzeit die Berufung.

Baboyes Geschichte steht für die von Unzähligen. An sämtlichen europäischen Außengrenzen – auch in Ländern, mit denen die EU eigene Abkommen zur Externalisierung von Grenzkontrollen geschlossen hat – werden jedes Jahr Hunderte Geflüchtete unter dem Vorwurf der „Beihilfe zur unerlaubten Einreise“ inhaftiert. Es reicht, beim Grenzübertritt die Steuerpinne in der Hand gehalten, Wasser oder Essen verteilt oder den Motor repariert zu haben, um der Organisation des Grenzübertritts beschuldigt zu werden. Tatsächlich trägt schon der bloße Akt der Überfahrt das Risiko der Kriminalisierung in sich, denn für eine Anklage und Verurteilung wegen „Beihilfe“ braucht es kaum Beweise. Neben denen, die während einer Überfahrt sterben oder verletzt werden, bestraft die Festung Europa so auch die Leben und Träume der Überlebenden, sehr oft mit Gefängnis. Gesetze gegen sogenannte Schleuserkriminalität sind vor allem eines: eine Maschine zur Inhaftierung all jener, die es wagen, diese Grenzen infrage zu stellen.

In dieser systematischen Kriminalisierung bilden die Kanarischen Inseln keine Ausnahme. Nur 100 Kilometer vom afrikanischen Festland und 1.300 Kilometer von der spanischen Südküste entfernt, sind sie geografisch Teil Afrikas – und haben sich zu einem der wichtigsten Zugänge in die Europäische Union entwickelt. Die immer schärferen Kontrollen auf kürzeren, vergleichsweise sichereren Routen wie der Straße von Gibraltar oder der Alboran-Route im westlichen Mittelmeer haben in den vergangenen sechs Jahren dazu geführt, dass sich der Transit zunehmend auf die sogenannte Atlantikroute verlagert. Von den 33.000 Menschen, die 2025 auf dem Seeweg nach Spanien kamen, gelangte mehr als die Hälfte – 54 Prozent – über die Kanaren ins Land. Ursprünglich starteten die Boote an den Küsten der Westsahara und Marokkos; auch dort haben verschärfte Kontrollen die Ausgangspunkte immer weiter verschoben, bis nach Mauretanien, Senegal, Gambia oder Guinea. Die Atlantikroute gilt als eine der gefährlichsten der Welt: Die Organisation Walking Borders schätzt, dass 2025 mindestens 1.906 Menschen auf ihr ums Leben kamen oder bis heute vermisst werden – jeder Zehnte, der sich auf die Reise begab.

Wenn Überleben bedeutet, seine Freiheit zu verlieren

Wer die Überfahrt übersteht, riskiert bei der Ankunft die Festnahme. Die Kanarischen Inseln zählen zu den Regionen mit den meisten Festnahmen mutmaßlicher „Bootsführer“ (patrones): Allein 2024 waren es 110, die meisten aus dem Senegal, aus Mauretanien oder Mali. Zwar ähnelt das Ausmaß der Kriminalisierung entlang der Atlantikroute dem in anderen Grenzregionen im Süden der EU, vor allem in Griechenland und Italien – doch das öffentliche Bewusstsein dafür, ebenso wie für die Solidaritätsnetzwerke, die dagegenhalten, ist deutlich schwächer ausgeprägt. Nahezu identisch sind hingegen die Verletzungen grundlegender Rechte, die Menschen auf der Flucht erfahren.

Zivilgesellschaft und Anwält:innen berichten übereinstimmend, dass die Rechte der Beschuldigten – und die der übrigen Passagiere – sowohl während der Ermittlungen als auch im gesamten Gerichtsverfahren verletzt werden. Jede einzelne dokumentierte Unregelmäßigkeit weist in dieselbe Richtung: die systematische Verurteilung der Angeklagten. Angesichts des faktischen Fehlens verfahrensrechtlicher Garantien haben sie, ist die Anklage erst erhoben, kaum eine Chance auf Freispruch. Das Strafvollzugssystem arbeitet entsprechend effizient: Zwischen 2018 und 2024 bekannten sich 80 Prozent aller Angeklagten auf den Kanaren vor dem Urteil schuldig, weitere 10 Prozent wurden im Gerichtsverfahren verurteilt. Neun von zehn Festgenommenen mussten am Ende eine Haftstrafe verbüßen.

Dass sich die überwiegende Mehrheit schuldig bekennt – ein Merkmal, das die Fälle auf den Kanaren im europäischen Vergleich der Kriminalisierung besonders prägt – und so viele weitere vor Gericht verurteilt werden, hat viele Gründe. Entscheidend ist einer: der fehlende Zugang zu einer angemessenen anwaltlichen Verteidigung. Die Ausgangslage ist von Beginn an denkbar ungünstig. Die Beschuldigten stehen einem Justizsystem gegenüber, das rassistisch strukturiert ist und ein erkennbares Interesse an ihrer Verurteilung hat; sie haben in Spanien kein familiäres oder soziales Netzwerk; sie sprechen die Sprache nicht und finden keinen Zugang zu geeigneten Dolmetscher:innen; und ihnen fehlen die finanziellen Mittel. Einen eigenen Anwalt zu beauftragen, ist praktisch unmöglich – und ohne ihn sind sie faktisch schon verurteilt.

Mamadou hat das am eigenen Leib erfahren. Anderthalb Jahre saß er in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Jahre wegen Beihilfe zur illegalen Einreise, vier Jahre wegen fahrlässiger Tötung und zweieinhalb Jahre wegen fahrlässiger Körperverletzung – zusammen drohten ihm mehr als zwölf Jahre Haft. Seinen vom Staat bestellten Pflichtverteidiger hatte er nie kennengelernt. Über den von medico ins Leben gerufenen und von De_criminalize verwalteten Fonds für Bewegungsfreiheit, konnte ein Fachanwalt gewonnen werden, der seinen Fall übernahm. Mit Erfolg: Mamadou wurde freigesprochen.

Angesichts der zahlreichen Verfahrensunregelmäßigkeiten während der Ermittlungen und des Mangels an belastbaren Beweisen besteht für viele Betroffene eine reale Chance auf Freispruch oder erhebliche Strafmilderung – vorausgesetzt, ein auf dieses Feld spezialisierter Anwalt übernimmt den Fall. Doch die Kriminalisierung Geflüchteter ist mittlerweile so weit verbreitet, dass die Ressourcen nicht ausreichen, um alle Betroffenen zu unterstützen. Deshalb setzt der Fonds für Bewegungsfreiheit neben der direkten Vermittlung von Fachanwälten auch darauf, öffentlich sichtbar zu machen, wie systematisch die Rechtsverstöße und wie vollständig die Schutzlücken in diesen Verfahren sind.

Ein Prozess ohne Gesetz

Jeder Fall hat seine eigene Geschichte – und doch wiederholen sich bestimmte Muster und Rechtsverletzungen auffällig oft. Wer als mutmaßlicher „Bootsführer“ gilt, wird in einem quasi-parallelen Rechtssystem verhandelt, das kaum Rechtsschutz bietet. Im Folgenden einige der strukturellen Verstöße, die den Fällen auf den Kanaren zugrunde liegen – ein Mechanismus, der vom Moment der Ankunft an in Gang gesetzt wird und in den meisten Fällen mit Haft endet.

Menschenrechtsverletzungen betreffen praktisch alle Überlebenden lebensgefährlicher Überfahrten, die dadurch zu potenziellen Zeug:innen und damit zur Grundlage der Strafverfolgung werden. Frontex und die spanischen Behörden befragen sie direkt nach der Ankunft dazu, wer das Boot gesteuert habe – eine Praxis, die ein Ombudsmann bereits 2023 aus zwei Gründen infrage stellte, ohne dass sich seither etwas geändert hätte. Erstens befinden sich die Überlebenden nach Tagen oder Wochen auf See, mitunter nach dem Tod anderer Passagiere, in einer äußerst prekären körperlichen und psychischen Verfassung – kaum in der Lage, eine Befragung durchzustehen oder wirksam in sie einzuwilligen. Zweitens fehlten bei diesen Befragungen sowohl gerichtlich bestellte Anwält:innen als auch Dolmetscher:innen. 

Auf Kriminalisierung von „Bootsführern“ spezialisierte Anwälte berichten zudem, dass Überlebenden während dieser Verhöre Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen in Aussicht gestellt werden – im Tausch dafür, dass sie jemanden belasten, das Boot gesteuert oder auf andere Weise zum gemeinsamen Überleben beigetragen zu haben. Das spanische Strafrecht sieht solche Vergünstigungen zwar grundsätzlich vor, knüpft sie aber an einen engen Kontext und bestimmte Schutzvorkehrungen, die verhindern sollen, dass daraus Nötigung wird. Genau diese Schutzvorkehrungen fehlen in der Praxis.

In den meisten Verfahren sind die auf diese Weise erlangten belastenden Aussagen das einzige Beweismittel gegen die Angeklagten – ein Vorgehen, das der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte widerspricht, wie auch der spanische Oberste Gerichtshof bestätigt hat. Liegen genügend Aussagen vor, um die Anklage zu stützen, folgt die Festnahme. Von diesem Moment an beginnt für die Beschuldigten meist eine lange Untersuchungshaft, im Schnitt ein Jahr. In dieser Zeit sind sie oft von ihren Familien abgeschnitten, weil die bürokratischen Hürden für eine Telefonerlaubnis in der Haftanstalt hoch sind. Auch zu ihren staatlich bestellten Pflichtverteidigern finden sie kaum Zugang. Entsprechend geprägt von Stress und Angst ist ihr psychischer Zustand, wenn es zum Plädoyer oder zur Verhandlung kommt.

Die Pflichtverteidiger raten in der Regel zum Schuldbekenntnis, um wenigstens eine mildere Strafe herauszuholen. Die Strategie dahinter ist simpel: Wer sich schuldig bekennt, dem werden drei Jahre wegen „Beihilfe zur illegalen Einreise“ angeboten; wer auf ein Verfahren besteht, dem drohen sechs bis acht Jahre. Kommen weitere Anklagepunkte hinzu – meist Totschlag oder Körperverletzung –, erhöht sich die Haftzeit zusätzlich. Über die Folgen eines Geständnisses werden die Angeklagten dabei selten aufgeklärt: etwa, dass sie ihren aufenthaltsrechtlichen Status in Spanien wegen der Vorstrafe erst fünf Jahre nach Verbüßung der Strafe regeln können.

So füllen sich die Gefängnisse mit Menschen auf der Flucht – die vielleicht das Boot gesteuert oder Wasser und Essen verteilt haben, vielleicht auch nicht –, die aber mit Sicherheit dazu beitragen, die Statistik der von Spanien verurteilten „Menschenschmuggler“ nach oben zu treiben. Eine Statistik, die als Beleg dafür dienen soll, dass etwas getan werde, wenn die von den Behörden entworfene und umgesetzte Migrationspolitik erneut Tote an den Grenzen produziert hat. Und genau deshalb sollten wir nicht fragen, wer an dem Vorhaben von Menschen beteiligt ist, die sich zur Migration entschließen, sondern uns auf das Wesentliche konzentrieren: dass es die vermeintliche Migrationskontrolle selbst ist, die Menschen erst auf tödliche und unmenschliche Routen zwingt; dass Migration kein Verbrechen ist – und Hilfe dabei folglich auch keines sein sollte; und dass es höchste Zeit ist, der Masseninhaftierung all jener ein Ende zu setzen, die nichts weiter tun, als ihr Recht auf Bewegungsfreiheit wahrzunehmen.

Jedes Jahr wird Dutzenden Geflüchteten auf den Kanaren vorgeworfen, die Boote gesteuert zu haben, mit denen sie auf den Inseln angekommen sind. Mit ihrer Ankunft setzt sich ein durch die europäische Grenz- und Küstenwache Frontex und den spanischen Behörden Mechanismus in Gang der geradewegs in Verurteilung und Haft führt. Ein Mechanismus, der auf der Verweigerung ihrer Rechte beruht. Der Fonds für Bewegungsfreiheit wurde gegründet, um Geflüchteten eine angemessene rechtliche Verteidigung zu sichern und ihrer massenhaften Inhaftierung ein Ende zu setzen.

Inés Marco ist Koordinatorin des Patrones-Projekts und Mitglied der medico Partnerorganisation De:criminalize, die den Fonds für Bewegungsfreiheit verwaltet.


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