Apartheid-Opfer vs. Daimler

Unterschriften für Apartheidentschädigung übergeben

Der Stern von Daimler glänzt auf Autos wie auf den zahllosen Werbeträgern des Konzerns – so auch auf den Trikots der deutschen Fußballnationalmannschaft. Bei SüdafrikanerInnen die ihr Leben im Kampf gegen das rassistische Apartheidregime riskierten, ruft das Daimler-Logo dunkle Erinnerungen wach. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, durch die Lieferung von Fahrzeugen und Maschinen an Polizei und Militär des südafrikanischen Apartheidregimes, Beihilfe zu schweren Menschenrechtsverletzungen geleistet zu haben.

Die südafrikanische medico-Partnerorganisation Khulumani Support Group fordert die Anerkennung des begangenen Unrechts und Entschädigungszahlungen. Mit der Kampagnenarbeit in Deutschland unterstützten wir die Apartheidopfer in der Auseinandersetzung mit dem Stuttgarter Konzern. Forderungen der Kampagne sind die Öffnung des Daimler-Archivs und eine angemessene Entschädigung.

Anlässlich des südafrikanischen Tages der Versöhnung am 16. Dezember überreichten die Menschenrechtsaktivisten, die sich in der Kampagne „Daimler – Star of Apartheid“ zusammengeschlossen haben, mehrere Tausend Protest-Unterschriften vor den Toren des Stuttgarter Werkes in der Mercedesstraße stellvertretend an einen Daimler-Betriebsrat, da der Konzernvorstand sich weigerte, diese persönlich entgegen zu nehmen.

Georg Rapp, Betriebsrat im Daimler-Werk Untertürkheim, sagt dazu: „Diese Haltung des Daimler-Vorstands ist nicht akzeptabel. Die Bilder der militärisch aufgerüsteten Daimler-Unimogs, die in den Townships sogar gegen demonstrierende Schüler eingesetzt wurden, sind nicht vergessen. Der Konzern muss sich seiner Verantwortung für diese Unterstützung des Apartheidregimes stellen!“

Der Stand der Auseinandersetzung

Ein Bundesbezirksgericht in New York hat im April 2009 eine Sammelklage von Opfern des südafrikanischen Apartheidregimes zugelassen. Sie sind alle Mitglieder von Khulumani. Die Klage wegen Beihilfe zu schweren Menschenrechtsverletzungen, die bereits 2002 Jahren eingereicht wurde, richtet sich gegen Unternehmen, die das rassistische Apartheidregime gestützt haben – darunter auch die deutsche Rheinmetall und der Daimler-Konzern. Die Kläger werfen den Unternehmen vor, entweder direkt völkergewohnheitsrechtlich anerkannte Menschenrechte in Südafrika verletzt oder staatliche Menschenrechtsverbrechen durch die Lieferung entsprechender Güter ermöglicht und unterstützt zu haben. Mit ihren Geschäften verlängerten die Konzerne die politische Repression gegen den Schwarzen Befreiungskampf und die Destabilisierungskriege in der Region.

Mit zahlreichen Einsprüchen blockieren die fünf beklagten Firmen zzt. das weitere Verfahren. Die Berufungsinstanz will nun zuerst die grundsätzliche Frage klären, ob Unternehmen überhaupt gegen Völkerrecht verstoßen können und dafür haftbar gemacht werden können. Die Entscheidung im Berufungsverfahren wird bis Jahresmitte erwartet - pünktlich zum Start der Fußball-WM in Südafrika. Daimler ist Hauptsponsor der deutschen Nationalmannschaft.

Ziel der Klage ist eine angemessene Wiedergutmachung. Die Opfer verlangen die gesellschaftliche Anerkennung des begangenen Unrechts und umfangreiche soziale Programme für den Wiederaufbau und die Entwicklung benachteiligter Gemeinschaften. Neben der juristischen Aufarbeitung der Apartheid-Verbrechen könnte die Klage ein Präzedenzfall zur Durchsetzung von menschenrechtlichen Standards gegenüber internationalen Unternehmen sein.

Die Klage

Die Klage beruft sich auf allgemein akzeptierte Normen des Internationalen Rechts und richtet sich gegen Unternehmen, welche direkt oder indirekt die Sicherheitsapparate des Apartheidsystems und/oder dessen strategisch wichtige Staats-Unternehmen im Bereich Telekommunikation, Transport, Stahl und Energie (Strom, Benzin, Diesel) unterstützt haben. Diese Unternehmen haben das Apartheidsystem nicht erfunden, d.h. sie sind nicht primär verantwortlich; aber sie haben sich stark um Geschäfte im/mit dem Apartheidstaat bemüht. Die internationale Gemeinschaft in der Form der UN-Vollversammlung und des UN-Sicherheitsrats haben die Apartheid seit dem Massaker von Sharpeville (1960), bei dem 67 Menschen erschossen wurden, die gegen die Passgesetze demonstrierten, viele Male als „Verbrechen an der Menschheit“ bezeichnet. Das freiwillige Rüstungsembargo 1963, das verpflichtende Rüstungsembargo vom November 1977, wie auch die Wirtschaftssanktionen 1986 waren unübersehbar. Banken und Unternehmen, die mit dem Apartheid-Staat profitable Geschäfte machten, wussten, was sie taten. Sie waren Helfershelfer eines kriminellen Systems.

Vorwürfe gegen die beiden beklagten deutschen Firmen:

Daimler

Der Konzern hat seit 1978 mindestens 2.500 Unimogs an die südafrikanische Polizei und Armee geliefert und klassifizierte diese Exporte als nur für den nichtmilitärischen Gebrauch bestimmt. Dabei wiesen diese Unimogs mit Allradantrieb „Teilmilitarisierungen“ auf, wie zum Beispiel Dachschießluken, Befestigungsteile für Fremdaufbauten wie MGs, Sturmgewehr-Halterungen, Infrarot abweisende Sonderlackierung, schusssichere schlauchlose Reifen, maximale Verwindung von Pritschen, Tarnbeleuchtung und anderes mehr. Tatsächlich wurde der Unimog zum Standard in der südafrikanischen Armee und wurde auch öffentlich in Armee-Paraden vorgeführt, zum Teil mit vielfachen Raketenwerfern bestückt. Das Unimogchassis wurde auch zum Ausgangspunkt des bewaffneten Truppentransporters „Buffel“ benutzt, ebenso wie für den Raketenwerfer „Valkiri“. Militärlastwagen wurden in den Johannesburger Benz-Werkstätten repariert.

Bereits 1978 hatte der Stuttgarter Konzern eine Lizenz für Dieselmotoren an die staatliche Firma „Atlantis Diesel Engines“ (ADE) vergeben, an der er 12,5% an Aktienanteilen erwarb. ADE produzierte in Monopolstellung Diesel-Motoren für schwere Nutzfahrzeuge. 1984 hatten ADE Dieselmotoren einen Marktanteil von rund 80%. Der Eland-Panzer, ursprünglich von der französischen Panhard 1982 erworben, benutzte nach einer Reihe von Entwicklungen einen von ADE entwickelten Dieselmotor und wird so (als Eland Mark 7 DT) auch exportiert. Auch der gepanzerte Truppentransporter „Blesbok“ und der gepanzerte „Duiker“ waren mit ADE Motoren ausgestattet.

1985/86 erwarb Daimler Benz die Aktienmehrheit an der AEG und an der AEG-Telefunken Tochterfirma in Johannesburg. AEG und Siemens beteiligten sich am Advokaat Projekt der südafrikanischen Marine. Die Zentrale kann den gesamten Schiffsverkehr im Südatlantik und im Indischen Ozean beobachten. Während der Sabotage-Operation „Argon“ im Mai 1985, als Truppen Südafrikas die Anlagen der Cabinda Gulf Oil zerstören wollten, unterhielt das Silvermine Kontrollzentrum der südafrikanischen Marine bei Simonstown angeblich ständigen Kontakt mit dem südafrikanischen U-Boot – französischer Herkunft -, welches die angreifenden Truppen bis zur Küste von Cabinda (Angola) transportiert hatte. Im September 1989 erwarb Daimler Benz die Messerschmidt-Bölkow-Blohm. Im August 1985 wies Monitor (WDR) in einer Sendung nach, dass MBB fünf Hubschrauber illegal an die südafrikanische Polizei geliefert hatte, die damit Massen-Demonstrationen überwachte und führende Aktivisten identifizieren wollte. Außerdem wird Daimler beschuldigt, mit der Polizei bei der Verfolgung von Gewerkschaftern zusammengearbeitet zu haben. Seit dem Ende der Apartheid betreibt Daimler „business as usual“ und will seine unrühmliche Zusammenarbeit dem international geächteten Regime vertuschen.

Rheinmetall AG, besonders Rheinmetall DeTec AG, Ratingen:

Hier geht es um das erste rechtskräftige Urteil (Mai 1986) gegen einen der zehn wichtigsten deutschen Waffenfabrikanten seit der Gründung der Bundesrepublik. Untersuchungen gegen Rheinmetall begannen im Juni 1978 wegen des Verdachts falscher Endverbraucher-Angaben bei Waffenexporten. Der Prozess begann erst im Januar 1986. Er erregte große Aufmerksamkeit in den Medien, unter anderem, weil die Regierung 1983 eine „Lex Rheinmetall“ durchsetzen wollte, welches die Strafen für eine Verletzung des Kriegswaffenexportgesetzes um die Hälfte verringern wollte. Dies wurde durch den Protest der Medien verhindert.

1977 hatte die US-Firma Space Research Corporation 155 mm Kanonen und Geschosshülsen an Südafrika geliefert. Rheinmetall machte falsche Export-Deklarationen gegenüber den Behörden; die Firma gab an, eine komplette Munitionsfüllanlage an eine nicht existierende Firma in Paraguay liefern zu wollen. Sobald aber das Material im Freihafen von Paranagua angekommen war, wurde es unter Aufsicht eines Rheinmetall Managers umgeladen auf ein Schiff nach Durban, Südafrika. Die Fabrik wurde einer Tochterfirma der ARMSCOR übergeben, der Naschem, welche bei Potchefstroom 1979 die neue, voll automatisierte Industrieanlage in Betrieb nahm.

Im September 1999 erwarb Rheinmetall DeTec die gesamte Waffenproduktion der schweizerischen Firma Oerlikon-Buehrle (Oerlikon Contraves Defence). Der schweizerische Waffenfabrikant Dieter Bührle und sein Verkaufsmanager Gabriel Lebedinsky wurden 1970 rechtskräftig in der Schweiz wegen illegalen Waffenhandels mit Südafrika verurteilt. Bührle wurde überführt, mithilfe falscher Erklärungen Flugabwehrkanonen und Munition über Frankreich und teils Italien nach Südafrika verschifft zu haben. Acht Jahre später erhielten die beiden Schweizer die höchsten Militärorden Südafrikas „Star of South Africa“ erster (Bührle) und zweiter (Lebedinski) Klasse. Sie hatten sich inzwischen erneut um Südafrikas Verteidigung und die Verletzung des Rüstungsembargos verdient gemacht: Das Schlachtschiff Tafelberg wurde 1983 mit 120 mm und 40 mm Flugabwehrkanonen ausgerüstet. Außerdem hatte sich Oerlikon Bührle nun auch auf den Verkauf von Lizenzen seiner Waffenpatente konzentriert. Im südafrikanischen Patentamt wurden in der Zeit von 1980-1989 schon mehr als 25 registrierte Patente der Firma gesichtet. Das US State Department informierte Mitte der 80er Jahre die schweizerische Botschaft in Washington über diesen Versuch, gemeinsame schweiz-südafrikanische Waffenproduktion aufnehmen zu wollen.

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Die Kläger: Khulumani Support Group

Die Khulumani Support Group (Khulumani bedeutet "Speaking out" in isiZulu) wurde parallel zur Wahrheits- und Versöhnungskommission (TRC) 1995 von Überlebenden und Opfern der Apartheid-Zeit sowie ihren Familien gegründet. Ziel war, den TRC-Prozess politisch zu fordern und zu stärken und Opfer zu Aussagen zu ermutigen, um eine Wiederholung von Menschenrechtsverletzungen in Südafrika für die Zukunft zu verhindern. Die Rückgewinnung der eigenen Geschichte, die juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung der Verbrechen des Apartheidregimes (von 1948 bis 1994) wird als ein wesentlicher Faktor angesehen, um ein neues Südafrika mit einer selbstbewussten schwarzen Mehrheit aufzubauen. Mittlerweile gehört Khulumani zu den wichtigsten Organisationen, die die Interessen der Apartheid-Opfer und ihrer Angehörigen wahrnehmen. Zu diesem Zweck organisiert Khulumani zahlreiche Aktivitäten: Khulumani

  • bietet einen umfangreichen Beratungsdienst z.B. bei der Antragsstellung für Entschädigung an.
  • erstellt eine Datenbank, damit auch diejenigen Opfer ihr Recht auf Entschädigung wahrnehmen können, die nicht vor der TRC ausgesagt haben.
  • koordiniert die Gruppen und unterstützt Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die die Gruppen vor Ort betreuen.
  • bietet psychologische Hilfe an: Es finden kollektive Rituale zur Erinnerung und Aufarbeitung der Vergangenheit statt. Theaterstücke werden entwickelt, in denen die eigenen Erfahrungen reflektiert werden, die in den Gemeinden aufgeführt werden.
  • setzt sich für die Errichtung von Gedenkstätten ein.
  • organisiert Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit zum Beispiel zu Entschädigungsfragung und Strafverfolgung von Tätern.

Khulumani hat gegenwärtig ca. 50.000 Mitglieder. Hauptprobleme der Mitglieder nach eigenen Aussagen: Arbeitslosigkeit, häusliche Gewalt als Folge der eigenen Gewalterfahrungen, Armut, HIV/AIDS (ca. 20% der Mitglieder sagen öffentlich, dass sie von HIV/AIDS betroffen sind).

Projektstichwort

medico international unterstützt Khulumani seit 1997. Die Kampagnenarbeit in Deutschland trägt medico international gemeinsam mit der Koordination Südliches Afrika (KOSA) und der Kirchlichen Arbeitsstelle Südliches Afrika (KASA). Sie können die Arbeit von Khulumani und die Kampagne für Apartheid-Entschädigung mit einer Spende unterstützen. Das Spenden-Stichwort lautet: Südafrika.

Veröffentlicht am 03. November 2010

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