Mit Testament und Erbschaft helfen

Erbe solidarisch

Die Geschichte lehrt uns, dass nachhaltige Veränderungen eines Engagements bedürfen, das weit über einzelne Generationen hinausreicht. Selbst wenn wir in unserem eigenen Leben unsere Ziele nicht verwirklicht sehen, können wir doch Spuren hinterlassen, die es den Nachfolgenden leichter machen, für das einzutreten, was uns selbst wichtig gewesen ist. Viele Menschen möchten auch über ihren Tod hinaus Zeichen für eine gerechtere Welt setzen, die dauerhaft solidarisch wirken. Eine Möglichkeit hierfür ist der eigene Nachlass. In Ihrem Testament können Sie neben den Menschen, die Ihnen wichtig sind, gemeinnützige Organisationen begünstigen, deren Arbeit Sie schätzen, und so dafür sorgen, dass bestimmte Werte und Visionen überdauern. Auch als Erbe oder Erbin können Sie die Arbeit einer gemeinnützigen Institution unterstützen, indem Sie Teile aus dem ererbten Vermögen weiterschenken.

Sowohl der Verein als auch die stiftung medico international können testamentarisch oder durch eine Zuwendung aus ererbten Vermögen bedacht werden. Beide medico-Organisationen sind gemeinnützig anerkannt und dadurch von der Erbschafts- und der Schenkungssteuer befreit. Zuwendungen aus Erbschaften und Schenkungen fließen so ohne Abzüge in die Projektförderung oder den Vermögensstock der Stiftung. Auch für Erben und Erbinnen, die Teile ihrer Erbschaft an medico geben, bietet das Stiftungsrecht Steuervorteile.

Broschüre Wissenswertes zu Testament und Erbschaft

Weil die Erstellung eines Testaments und der Umgang mit einer Erbschaft viele Fragen aufwerfen, hat medico die Broschüre „Wissenswertes zu Testament und Erbschaft“ erstellt. In ihr werden zentrale Begriffe erklärt, Regelungen der gesetzlichen Erbfolge erläutert und steuerliche Aspekte behandelt. Zudem sind nützliche Adressen aufgeführt.

Wenn Sie in Betracht ziehen, medico mit einer Erbschaft oder einem Nachlass zu bedenken, stehen wir gern für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.