Schwerer Rückschlag für die Einklagbarkeit von Menschenrechtsverletzungen

Nichtregierungsorganisationen kritisieren die Ablehnung der Apartheidklage in den USA

23.08.2013  

Südafrikanische Apartheidopfer haben im Kampf um Entschädigung einen schweren Rückschlag erlitten. Das zweite Berufungsgericht der USA hat mit seiner Entscheidung vom 21. August 2013 festgelegt, dass es auf der Grundlage des Alien Tort Statute (ATS) künftig kaum mehr möglich sein wird, Firmen und Konzerne, die Menschenrechtsverletzungen außerhalb der USA begangen haben, in den USA anzuklagen. Nach dem Shell / Kiobel Fall aus Nigeria ist nun auch die Klage südafrikanischer Apartheidopfer abgewiesen worden. Bereits 2002 reichte die Menschenrechtsorganisation Khulumani stellvertretend für südafrikanische Apartheidüberlebende in den USA eine Entschädigungsklage gegen mehrere international tätige Konzerne ein, darunter die deutschen Firmen Daimler und Rheinmetall. Den Firmen wird vorgeworfen, durch ihre Geschäfte während der Apartheidzeit Beihilfe zu schweren Menschenrechtsverletzungen geleistet zu haben.

„Das Gerichtsurteil ist kein Freispruch für Daimler und Co, sondern Ausdruck einer gravierenden Lücke im internationalen Recht, das politisch gelöst werden muss“ sagt Anne Jung von medico international, eine der Mitgliedsorganisationen der Internationalen Kampagne für Entschuldung und Entschädigung im Südlichen Afrika, die seit 1998 Entschädigung von den Profiteuren des Apartheidregimes einfordert. „Während immer mehr Rechtsexpert_innen die Auffassung vertreten, dass die Betroffenen von Unternehmensunrecht auf allen Ebenen ihre Rechte einklagen können müssen, vertritt die US-Justiz eine rückwärtsgerichtete Auslegung des Rechts: Sie legen eines der wenigen Gesetze, das Betroffenen von Unternehmensunrecht eine Möglichkeit für Klagen eröffnet hat, so eng aus, dass das Gesetz faktisch abgeschafft und ad absurdum geführt wird“ erläutert Miriam Saage-Maasz vom European Center for Constitutional and Human Rights, ein enger Kooperationspartner der Kampagne.

Die Gesetzgeber erlauben es Konzernen, sich aus der Verantwortung zu stehlen und schaffen einen Präzedenzfall für faktisch rechtsfreie Räume. Überlebende von Menschenrechtsverletzungen in Südafrika und anderswo leiden erneut unter der Straflosigkeit von Menschenrechtsverbrechen und leben zumeist in ökonomisch extrem prekären Verhältnissen. Die Gerichtsentscheidung ist ein großer Rückschlag für den Versöhnungsprozess in Südafrika, befürchtet Khulumani, mit über 60.0000 Mitgliedern der größte Verband für Überlebende der Apartheid.

Aufgrund des öffentlichen Drucks hat General Motors 2012 Entschädigungszahlungen in Höhe von 1,5 Millionen US-Dollar angeboten, die angeklagten deutschen Firmen Daimler und Rheinmetall entziehen sich weiterhin ihrer Verantwortung. „Auf Daimler und Co muss weiter Druck ausgeübt werden, damit sie für ihre Rolle während der Apartheid Verantwortung übernehmen und einen substantiellen Beitrag für die Versöhnung in Südafrika leisten“ fordert Andreas Bohne von Solidaritätsdienst International. Dafür wird die Internationale Kampagne für Entschuldung und Entschädigung im Südlichen Afrika weiter streiten. Zudem werden Optionen für ein weiteres juristisches Vorgehen derzeit geprüft.

Kontakt

Andreas Bohne, Sodi Tel. +49 (0)30 - 920 90 93 -12

Anne Jung, medico international Tel. +49 179 1230719

Miriam Saage-Maaß, ECCHR Tel. +49 030 40 60 51 92

Dr. Marjorie Jobson, Khulumani Support Group, Mobile: +27 (0)82 268 0223, Email: marje@khulumani.net

Advocate Dumisa Ntsebeza, Duma Nokwe Group of Advocates, Mobile: 082 467 2490, ntsebeza@mweb.co.za

Mitglieder der Kampagne für Entschuldung und Entschädigung im Südlichen Afrika: Kirchliche Arbeitsstelle Südliches Afrika (KASA), Koordination Südliches Afrika (KOSA e.V.), medico international, Solidaritätsdienst International


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