Hintergrund

Recht auf Profit oder Menschenrechte?

Zur Kontroverse um eine verbindliche Regulierung der globalen Wirtschaft. Von Anne Jung, medico international

„Supermärkte klauen. Wir klauen zurück“ – unter diesem Motto rief das Künstlerkollektiv Peng! im Frühjahr 2018 mit seiner neuen Aktion zum Diebstahl von Lebensmitteln bei Discountern auf. Der Einkaufswert soll direkt an die Erzeugerinnen und Erzeuger von Kaffee, Tee und Bananen gespendet werden. So soll symbolisch ein Ausgleich für Hungerlöhne geschaffen und gleichzeitig auf Menschenrechtsverletzungen in der Produktionskette aufmerksam gemacht werden. Die Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels reagierte prompt und sprach von einer „absurden Aufforderung zum Rechtsbruch“.

Die Kunstaktion ist jedoch keineswegs absurd, sie legt vielmehr eine Ungeheuerlichkeit offen: Mit zahlreichen internationalen Handelsverträgen sichert die Politik das Recht auf Gewinn für Unternehmen juristisch ab, während für den Schutz der Menschenrechte hingegen nur freiwillige Leitprinzipien gelten.

Die rechtliche Absicherung von Unternehmen ist nichts anderes als die juristische Verankerung der Rechtlosigkeit der betroffenen Menschen.

Wer sind die „Architekt*innen“ dieser Rechtsungleichheit welche Folgen hat sie für Millionen Menschen weltweit?

Die ökonomische Globalisierung hat den Handlungsspielraum von Unternehmen in den letzten Jahren signifikant vergrößert. Während die Gewinne steigen, ist die Lage entlang der globalen Lieferketten vielerorts dramatisch. Dies betrifft sowohl die Arbeitsbedingungen selbst als auch die direkten und indirekten Folgen von Rohstoffabbau und Produktion. Laut einer aktuellen Studie der Vereinten Nationen arbeiten derzeit rund 40 Millionen weltweit unter sklavenähnlichen Bedingungen, so viele wie noch nie zuvor.[1] Menschenrechtsaktivist*innen, Umweltschützer*innen und Gewerkschafter*innen werden zu Tausenden ermordet, nicht selten unter direkter oder indirekter Beteiligung durch große Konzerne.[2]

Ca. 80 % des globalen Handels ist verwoben in die Geschäftspraktiken multinationaler Unternehmen. Entlang der Produktions- und Lieferketten transnationaler Konzerne arbeiten nach Angaben von Human Rights Watch mehr als 450 Millionen Arbeiterinnen und Arbeiter ohne ausreichende rechtliche Absicherung.[3]

Enteignung und Vertreibung als Folge des exzessiven Landgrabbing und Rohstoffabbaus im globalen Süden entziehen Millionen Menschen die Lebensgrundlage: Gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen in der Textilwirtschaft sind weiterhin gängige Praxis, Umweltkatastrophen großen Ausmaßes z.B. in der Ölindustrie (Deepwater Horizon) oder auch Bhopal (25.000 Tote) wiederholen sich in Zyklen.

Die Architektur der Straflosigkeit

Die Globalisierung des Welthandels zur Aufrechterhaltung unserer „imperialen Lebensweise“ (U. Brandt) wird strukturiert und abgesichert durch zahllose Freihandels- und Investitionsschutzverträge, die vor allem durch Industrienationen z.B. von der Bundesregierung auf nationaler Ebene und im Zusammenspiel mit der Europäischen Union ausgearbeitet und vorangetrieben werden.

Die Kernidee besteht darin, dass die Industrienationen die rohstoffreichen Länder und Länder, in denen billige Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, dazu zwingen, ihre Märkte zu öffnen und Steuern wie Zölle abzusenken und den Unternehmen freie Hand lassen für ihre Geschäfte, also wirksame rechtliche Vorschriften verhindern.[4]

Viele der Freihandelsabkommen enthalten Klauseln, die Schiedsgerichte vorsehen, die Investor-state dispute settlements (Investor-Staat-Streitbeilegung).

ISDS erlaubt es einem ausländischen Investor gegen einen Staat, in dem er investiert hat, ein Verfahren anzustoßen, wenn er seine garantierten Rechte verletzt sieht. Handelsverträge mit Investitionsschutz erlauben grundsätzlich allein den Unternehmen, Staaten zu verklagen; diese wiederum können ihre Interessen nur über nationale Gerichte durchsetzen.

Die Prozesse finden vor Schiedsgerichte, statt, die nicht aus unabhängigen Richter*innen bestehen, sondern aus von den Streitparteien ernannten privaten Anwält*innen. Sie prüfen ausschließlich auf Grundlage des jeweiligen Investitionsschutzabkommens, ob die Maßnahmen eines Staates mit den Investorenrechten im Einklang stehen. Investoren haben hier grundsätzlich nur Rechte, aber keine Pflichten – etwa zur Einhaltung von Menschenrechten oder Umwelt- und Sozialstandards. Freihandels- und Investionsschutzabkommen sind einInstrument, um das Recht auf Profit juristisch abzusichern.

Die Politik der Industrienationen befreit die Unternehmen mit ihren Handelsverträgen von überflüssigem Ballast wie

  • der Wahrung der Menschenrechte
  • der Schaffung von Arbeits- und Sozialstandards
  • Steuerzahlungen durch Großkonzerne
  • verpflichtenden Reinvestitionen.

Diese Deregulierung von staatlicher Kontrolle stellt faktisch nichts anderes dar, als eine Regulierung zugunsten der Wirtschaft. Eine Politik der Selbstentmachtung und der Ermächtigung von Wirtschaftsunternehmen.

Das beschreibt eine neue Dimension in einem alt bekannten Ausbeutungszusammenhang:  Dieser wird von Gewalt auf Recht umgestellt und die Verantwortung wird zugleich verlagert auf die produzierenden Länder[5].

Nimmt man die Folgen der Deregulierung in den Blick, können wir von einem asymmetrischen Handelskrieg sprechen. Er findet statt zwischen

  • wirtschaftlicher und politischer Macht zwischen Staaten (Bsp. NAFTA, Bsp. EPAs zwischen einzelnen afrikanischen Staaten wie Kenia und der EU, Erpressung mit Entwicklungshilfe)
  • Regierungen und Unternehmen (2/3 der Klagen von Unternehmen richten sich gegen sogenannte Schwellen- und Entwicklungsländer, 85 Prozent der Unternehmen kommen aus reichen Ländern. Deutschland gehört zu den Pionieren, aktivsten Betreibern und bislang größten Nutznießern von Schiedsgerichten.)
  • Unternehmen und der Bevölkerung (weil die Bevölkerung keine Klagemöglichkeit hat).

Fall 1. Kein Recht auf Gesundheit: Big Food in Mexiko

Seit das nordatlantische Freihandelsabkommen NAFTA zwischen den USA, Kanada und Mexiko 1994 in Kraft getreten ist, haben industrielle Fertigprodukte und überzuckerte Softdrinks aus den USA den mexikanischen Markt überschwemmt. Mexiko ist Weltmeister beim Konsum von Coca Cola und anderen Softdrinks. 120 Liter im Jahr.

Ein der Gründe dafür, dass die Zahl stark übergewichtiger Menschen so stark gestiegen wie nirgendwo sonst auf der Welt. Knapp 70 Prozent der Gesamtbevölkerung leidet an Übergewicht, darunter ein wachsender Anteil von Kindern – das ist ein trauriger Weltrekord. 14 Prozent der Erwachsenen leiden an (Typ 2) Diabetes, Zehntausende sterben jedes Jahr daran.

Die Kosten für die Behandlung von übergewichtsbedingten Krankheiten und Diabetes verdreifachte sich innerhalb von sieben Jahre von 228 Millionen USD (2003) auf 670 Millionen USD (2010) (AplSA 2012).

Die mexikanische Regierung erkannte früh das Problem. Schon 2001 etwa belegte sie Produkte, die den gesundheitsschädlichen Maissirup Isoglucose enthielten, mit einer Strafsteuer von 20%. Der Zuckerersatz, der noch schneller dick macht soll als herkömmlicher Zucker, wurde in großem Stil aus den USA eingeführt. Auf Grundlage von NAFTA verklagte das US-Unternehmen Corn Products International den Staat Mexiko vor einem Schiedsgericht auf entgangene Gewinne. Mexiko musste die Strafsteuer zurücknehmen und Schadensersatz in Höhe von 58 Mio. USD an den US-Konzern zahlen.

Das Freihandelsabkommen NAFTA befeuert also nicht nur negative gesundheitliche Entwicklungen – die im Abkommen vereinbarte Schiedsgerichtsbarkeit verhindert effektive Gegenmaßnahmen.

Unternehmensinteressen werden juristisch abgesichert, während die Menschenrechte – in diesem Fall das Recht auf den Zugang zu Gesundheit – verletzt werden.

Das Regierungshandeln in Mexiko setzte nach der Niederlage auf individuelle Verhaltensveränderung und adressierte nicht mehr die Unternehmen als Verursacher des Problems: 2014 wurde eine Gesundheitsabgabe von einem Peso (fünf Cent) pro Liter zuckerhaltiger Softdrinks eingeführt sowie eine Sondersteuer von acht Prozent auf Süßigkeiten und salzige Snacks.

»Mexikanische Konsumenten zahlen jetzt mehr für die Nahrung, die sie umbringt«, urteilt die Nichtregierungsorganisation Genetic Resources Action International (GRAIN 2015).

(Weitere gesundheitliche Folgen von NAFTA: Zerstörung der Lebensgrundlage von Kleinbauern und Bäuerinnen durch billige Getreideimporte aus den USA, krankmachende Arbeitsverhältnisse in der Produktion etc. kann ich hier nur stichworthaft nennen.)

Am Beispiel des NAFTA Abkommens lassen sich die langwierigen gesundheitlichen Folgen einer auf Gewinninteressen ausgerichteten Freihandelspolitik aufzeigen.

Ein strukturelles Problem:

»Es geht in dieser Welt etwas auf fundamentale Weise schief«, sagt Margaret Chan, »wenn Unternehmen politische Maßnahmen anfechten können, die die Öffentlichkeit vor gesundheitsgefährdenden Produkten schützen sollen«.

Die ambivalente Rolle der UNO

It is certainly no secret that access to judicial justice remedy remains the biggest challenge in the global business and human rights space.
John G. Ruggie

Die Kontroverse um eine verbindliche Regulierung der globalen Wirtschaft enthält implizit die Frage danach, wie es sein kann, dass 70 Jahre nach Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 solch unerträgliche Zustände herrschen?

Die Schwäche der bei der Durchsetzung der Menschenrechte haben weniger damit zu tun, dass sie nicht klar beschrieben wären, sie kranken vielmehr an einem politischen Durchsetzungsdefizit.

Bereits in den 1970er-Jahren gab es eine Initiative von der Länder die damals noch die Dritte Welt genannt wurden, die von kommunistischen Ländern unterstützt wurde, aber an den Mitgliedsstaaten der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), scheiterte. Die lange Geschichte von Versuchen, rechtsverbindliche Verträge und Normen durchzusetzen, spiegeln die asymmetrischen Machtverhältnisse innerhalb der UNO wider:

So scheiterte auch die Initiative UNO-Normen für Transnationale Unternehmen von 2003, welche die transnationalen Unternehmen mit verbindlichen Menschenrechtsnormen in die Pflicht nehmen wollte, am Widerstand der international organisierten Wirtschaftsunternehmen.

Im Jahr 2011 verabschiedete der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs). Die »UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte« (UN Guiding Principles on Business and Human Rights) stammen vom UNO-Sonderbeauftragten für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie. Es beinhaltet:

a) die Pflicht der Staaten, die Menschenrechte zu schützen (auch gegenüber Bedrohungen seitens wirtschaftlicher Akteure)

b) die Pflicht der Unternehmen, die Menschenrechte zu respektieren, und

c) das Recht auf Wiedergutmachung im Falle erlittener Menschenrechtsverletzungen durch wirtschaftliche Akteure.

„Problematisch ist jedoch die lückenhafte Verbindung der Säulen in den UNGPs. Staaten werden im Rahmen ihrer Schutzpflicht nicht konsequent genug verpflichtet, den Unternehmen die Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht aufzuerlegen.“[6]

Die Vereinbarungen beschreiben Anstrengungen der Unternehmen, die Menschenrechte zu wahren und die Umwelt zu schonen. Kommt es jedoch zu Verstößen, egal in welchem Ausmaß, passiert nichts und es kann weitergemacht werden wie bisher. Es fehlt schlicht und ergreifend an Sanktionsmechanismen, etwas worauf die Konzerne bei der Schaffung ihrer Handels- und Investitionsschutzabkommen niemals verzichten würden. Hier wurden wichtige Standards geschaffen, sie aber nicht einklagbar sind.

Fall 2: Tödliche Freiwilligkeit: Diamantenhandel in Sierra Leone

Während die Rechtssicherheit für Unternehmen gestärkt wird, tun die Regierungen der meisten Industrienationen alles dafür, mit unverbindlichen freiwilligen Selbstverpflichtungsmaßnahmen den öffentlichen Widerstand gegen massive Verstöße gegen die Menschenrechte politisch einzuebnen. Die Folgen der Freiwilligkeit sind tödlich, wie der internationale Diamantenhandel zeigt:

Kurz vor der Jahrtausendwende deckte die investigative Recherchegruppe global witness auf, dass die blutigen Bürgerkriege in Angola, Sierra Leone und der Demokratischen Republik Kongo mit Zehntausenden Toten maßgeblich aus dem Handel mit Diamanten finanziert wurden. Erstmal konnte nachgewiesen werden, dass internationale Diamantenkonzerne Geschäfte mit allen Bürgerkriegsparteien machten. medico international machte diese Geschäftspraktiken gemeinsam mit Partnern aus Sierra Leone, der Demokratischen Republik Kongo und aus europäischen Staaten öffentlich und forderte im Rahmen einer internationalen Kampagne die verbindliche Regulierung von Konfliktdiamanten und anderen Konfliktressourcen. Die Industrie wurde nervös (Verlobungsringe und Krieg sind geschäftsschädigende Verbindung, bei Öl ist das nicht so ein Problem), Hollywood lieferte den Blockbuster Blood Diamond, die blutigen Steine waren in aller Munde. Was aber tat die Politik? Zunächst nichts. Dann wurde der öffentliche Druck zu groß. Politik und Wirtschaft traten ein in den sogenannten Kimberleyprozess, an dem auch Nichtregierungsorganisationen als Beobachter beteiligt waren. Das Resultat der Konsultationen war das Kimberleyabkommen, dessen Name schon in die Irre führt. Es handelt sich nämlich gar nicht um ein Abkommen, sondern eine Absichtserklärung, die keine rechtliche Handhabe vorsieht und zudem eine völlig unzureichende Definition von Konfliktdiamanten enthält.

Die Regierungen der diamantenimportierenden und exportierenden Länder kamen ihrer Verpflichtung zum Schutz der Bevölkerung nicht nach, sondern setzen darauf, dass Unternehmen auf freiwilliger Basis die Kernidee ihrer Existenz in Frage stellen: die Profitmaximierung.

Die beteiligten Akteure erreichten jedoch ein Ziel und das betraf die politische Kommunikation.

In der öffentlichen Wahrnehmung galt das Thema Konfliktdiamanten mit dem Kimberleyabkommen als erledigt, der öffentliche Druck verpuffte, die Kampagne war am Ende. Der Handel mit Konfliktdiamanten aber geht weiter. Besser hätte es für die Industrie nicht laufen können.

Der Kimberleyprozess offenbart die Risiken und Begrenzungen dieser sog. Multi-Stakeholder Initiativen.

„The different parties or ‘stakeholders’ (…) gather in a consultative body or a forum for negotiations with the objective of coming to a ‘consensus’ on issues on which their interests are totally opposed. The consensus-based philosophy of multi-stakeholderism allows corporations to oppose ambitious proposals behind closed doors without the cost of appearing publicly as the ones responsible for obstructing the adoption of necessary regulatory measures. (…)

Hiding behind a pleasant discourse on the need for a ‘participatory approach’, multi-stakeholderism denies the existence of power imbalances and assumes that ‘stakeholders’ pursuing private interests (which are typically over-represented in these forums and have much more resources) and those defending the public good are on equal footing[7]

Menschenrechtsorganisationen wie dem medico Projektpartner Network Movement for Justice and Development, die sich seit Jahrzehnten für eine gerechte Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums einsetzten müssen sich täglich mit den Folgen dieses asymmetrischen Handelskriegs auseinandersetzen, der Auswirkungen hat auf das ganze Land: Sklavenähnliche Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschäden, Vertreibung, Enteignung, Hunger durch den Verlust der Lebensgrundlagen, Zunahme häuslicher Gewalt, Abhängigkeit von Hilfe.

„Wir degenerieren als Gesellschaft. Wir haben nicht mehr die Kontrolle über unser Leben“ sagt Abu Brima.[8]

Die rechtlich abgesicherte Rechtlosigkeit führt zu Ohnmacht und Wut in der Bevölkerung und schafft die besten Voraussetzungen, dass sich diese wieder in Gewalt entlädt. Der letzte Krieg begann in den Diamantenregionen und hatte die Ursache in einem fundmentalen Ohnmachtsgefühl, das durch die Existenz in einem Zustand auf Dauer gestellter Rechtlosigkeit erst hervorgerufen wurde.

Fall 3: Eine paradigmatische Katastrophe: Der Textilmarkt in Pakistan und Bangladesch

Oder: Die Folgen einer Politik, die Rechtlosigkeit juristisch absichert.

Am 11.9.2012 brannte im pakistanischen Karatschi die KiK-Zulieferfabrik Ali Enterprises Factory bis auf die Grundmauern ab. 260 Menschen starben in den Flammen.

Am 24. April 2013 stürzte das Rana Plaza Gebäude in Sabhar ein. 1.135 Arbeiterinnen und Arbeiter kamen ums Leben, mehr als 2000 Menschen wurden verletzt. Es ist der größte Unfall in der Geschichte der Textilindustrie und löste weltweit Entsetzen und Empörung aus. Die gut etablierte Externalisierung der Verantwortung bekam Risse, weil der unmittelbare Zusammenhang von Preis und Produktionsbedingungen sich beim besten Willen nicht mehr verdrängen ließ (Bild von Verona Pooth).

Die Lieferkette der Textilbranche bekam ein Gesicht, eine Geschichte, auf der einen Seite eine von Tod und Leid und zugleich des Aufbegehrens gegen die Verhältnisse (u.a. durch die Proteste der Arbeiterinnen) und auf der anderen Seite eine von Firmeninteressen, Werbeträgerinnen und verpassten Handlungsmöglichkeiten.

In der Öffentlichkeit und in den Medien tauchten Fragen auf: Warum haben die Familien der Toten und die Überlebenden keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung und sind auf Almosen der Industrie oder die Unterstützung durch Hilfsorganisationen angewiesen (kurz medico und GK erläutern)? Warum ist es fast unmöglich, anerkannte Verkehrssicherungspflichten von Unternehmen auf transnationale Konstellationen zu übertragen?[9] Wie ist es bestellt um ein internationales Unternehmensstrafrecht?

Die Externalisierung von Verantwortung ließ sich nicht weiter verdrängen: Die Toten der menschengemachten Katastrophen von 2012 und 2013 stehen symbolhaft für eine Politik der Rechtlosigkeit entlang der globalen Lieferketten. Das brachte die Bundesregierung unter Zugzwang, angesichts der vielen Firmen mit Sitz in Deutschland, die in Pakistan und Bangladesch produzieren lassen. Aus Deutschland waren direkt oder indirekt verwickelt: KiK, Adler Modemärkte, Kanz (Kids Fashion Group), Gueldenpfennig und NKD.[10]

So initiierte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2014 das Textilbündnis[11], an dem auch Wirtschaft und Nichtregierungsorganisation beteiligt sind, mit dem Ziel die Standards der Produktion zu verbessern. Dabei setzte sie wider besseres Wissen erneut ganz auf das Prinzip der Freiwilligkeit.

Es soll in der Öffentlichkeit und in den Medien der Eindruck entstehen, es ändere sich was. Doch es ändert sich gerade das nicht, was sich ändern müsste: dass Menschenrechten Vorrang gewährt wird vor Unternehmensrechten.

Ungeachtet der Gefahr, kooptiert und instrumentalisiert zu werden, beteiligten sich auch NGOs an dem Bündnis[12].

Die Rechtlosigkeit spiegelt sich derzeit ganz konkret in einem anhängigen Gerichtsverfahren.

Nicht vom Fleck kommt es in dem Prozess, den vier pakistanische Arbeiterinnen und Arbeiter aus Karatschi mit Unterstützung ihrer Gewerkschaft NTUF, von medico und dem ECCHR vor dem Landgericht Dortmund angestrengt haben. Geklagt wird gegen KiK, den mutmaßlich einzigen Auftraggeber der abgebrannten Fabrik Ali Enterprises, beteiligt auch an den Tragödien von Tazreen Fashion und Rana Plaza. KiK setzt auf die Verjährung, die ihm nach pakistanischem Recht zuteilwerden solle.[13]

Der deutsche Textildiscounter KiK nahm als Hauptabnehmer von Ali Enterprises 70 Prozent der Produktion ab und hätte daher die Möglichkeit gehabt, über die Einkaufsbedingungen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen beim Zulieferer zu nehmen. Es fehlte am Willen das zu tun.

Kik erklärte sich aber immerhin nach einer bemerkenswerten öffentlichen Kampagne – ohne Schuldeingeständnis – bereit, eine Entschädigung von gut fünf Millionen Euro zu zahlen, die zunächst treuhänderisch an die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) überwiesen wurde.

Der federführende Menschenrechtsanwalt Faisal Siddiqi kommt zu folgender Einschätzung: »Das ist einerseits viel Geld – für die Überlebenden der Trost einer sozialen Absicherung – andererseits aber auch zu wenig. Denn an den Verhältnissen hat sich nichts geändert. Es ist einfacher, eine einmalige Entschädigung auszufechten als eine grundsätzliche Veränderung der Produktionsbedingungen. Dieser Fall zeigte uns die Grenzen auf.

Wir haben es nicht geschafft, Haftung, Rechenschaftspflicht sowie strukturelle Anpassungen oder gar neue Gesetze und ein funktionierendes Inspektionssystem durchzusetzen. Was wir erreicht haben, wirkt sich nicht auf die restliche Textilbranche aus, das sind in Pakistan immerhin fünfzehn Millionen Arbeiterinnen.«

Ein Meilenstein? Der UN-Treaty

Inmitten des kurz skizzierten Ringens zur Ausweitung und Einhegung des Machtbereichs transnationaler Konzerne geschah 2014 etwas Bemerkenswertes: Auf Initiative von Ecuador und Südafrika setzt sich eine Arbeitsgruppe für ein rechtlich bindendes Abkommen für (transnationale) Unternehmen ein. Der UN-Menschenrechtsrat folgte der Initiative und setzte 2014 eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe[14] (Open-Ended Intergovernmental Working Group, OEIGWG) zur Ausarbeitung eines entsprechenden völkerrechtlichen Vertrages ein, der als »UN Treaty«[15]bezeichnet wird. Mehr als 100 Mitgliedsstaaten beteiligen sich an dem Prozess.

Nach Jahrzehnten des Mantras freiwilliger Selbstverpflichtung im Interesse des Kapitalismus in seiner neoliberalen Spielart und des Ausbaus rechtlicher Absicherung der Geschäftsinteressen fordert die OWIGWG die Gleichrangigkeit der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte endlich durch ein Abkommen zu bestätigen, das den Schutz der Menschenrechte auch vor den Aktivitäten der transnationalen Konzerne und anderer Unternehmen gewährleistet:

  • Unternehmen sollen verpflichtet werden, menschenrechtliche Implikationen ihres Geschäftsgebarens zu überwachen, identifizieren, bewerten und darüber zu berichten– und zwar in Bezug auf die eigene Tätigkeit, diejenige der Tochterunternehmen sowie Einheiten, die unter der direkten oder indirekten Kontrolle des Unternehmens stehen oder unmittelbar mit seinen Produkten oder Dienstleistungen verbunden sind[16].
  • Sollten Unternehmen dieser menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, würden sie im Fall von Menschenrechtsverletzungen entsprechend haftbar gemacht.[17] Opfer von Land- oder Wasserraub, Arbeitsrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzungen bekämen eine Klagemöglichkeit.

Die Umsetzung des UN Treaty hätte das Potenzial, die Achtung der Menschenrechte weltweit deutlich zu verbessern und einen Beitrag für eine veränderte internationale Wirtschaftsordnung zu leisten. Möglich wäre dies durch eine Vorrangklausel, wie sie der deutsche Wirtschaftsvölkerrechtler Markus Krajewski in einem Rechtsgutachten vorgeschlagen hat.

Dadurch würden die staatlichen Spielräume zur Umsetzung sozialer wie politischer Menschenrechte im Völkerrecht besonders geschützt. Das hieße auch: Menschenrechtlich bedenkliche Handelsabkommen dürften Staaten gar nicht erst ratifizieren. Und im Konfliktfall dürften auch Investitionsgerichte auf Maßnahmen zur Durchsetzung der Menschenrechte nicht länger mit Schadenersatzzahlungen an Investoren reagieren.[18]

Was würde sich ändern?

Für die Textilarbeiterinnen in Asien (neuerdings auch in afrikanischen Ländern und überall dort, wo die Chancen schlecht stehen, dass sich Mindeststandards im Arbeitsschutz durchsetzen lassen) würde die Umsetzung des UN-Vertrags bedeuten, dass Betroffene vor Gericht Entschädigung verlangen könnten. Weil sie die Verletzung von Sorgfaltspflichten aufgrund mangelnden Einblicks in Unternehmensprozesse typischerweise nicht nachweisen können, würde die Beweislast für die Einhaltung der Sorgfaltsstandards bei den Unternehmen liegt.

Die Einführung von Kollektivklagemöglichkeiten von Betroffenengruppen, die sich wie im KiK-Fall zusammengeschlossen haben, würde es ermöglichen, Ansprüche effektiv und kostengünstig gemeinsam einzuklagen, ohne eine Verjährung zu riskieren.«[19]

Vertragsstaaten dazu verpflichtet wären, klar umrissene menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen zu normieren. Damit wäre verbindlich geklärt, was Unternehmen zum Schutz von Menschenrechten entlang der Lieferkette leisten müssen und wann eine Pflichtverletzung durch Unterlassen dieses Leistungs- und Sorgfaltsprogramms vorliegt.

Käme der Binding Treaty zum Durchbruch, dann würde das einen epochalen Fortschritt darstellen: nicht durch Hinzufügung einer weiteren Kategorie von Menschenrechten zu den drei schon gegebenen, sondern durch die „Bestimmung des Ortes“ (Thomas S.), an dem sie primär zur Wirkung kommen sollen – in den globalen Liefer- und Produktionsketten – also im Globalisierungsprozess selbst.

Doch der Durchsetzung so fundamentaler Veränderungen stehen kolossale Machtinteressen entgegen. Regierungen, Unternehmen, elitäre Netzwerke – sie alle bekämpfen sie aufs Äußerste. Da wundert es nicht, dass die Bundesregierung kürzlich gemeinsam mit der EU und den USA entschieden hat, sich nicht direkt an den UN-Gesprächen zu beteiligen und damit weiterhin das Recht auf Profit gegen die Wahrung der Menschenrechte abzusichern.

Allerdings ist Deutschland keineswegs passiv. Die Bundesregierung stellte 2017 im Finanzausschuss der UN-Generalversammlung sogar den Antrag, keine Finanzmittel für weitere Verhandlungsrunden zu bewilligen.[20] Außerdem versucht sie im Rahmen der EU, Wirtschaftsvertreter in die Verhandlungsrunden zuzulassen.[21]

Verweigerung + Sabotage. So lässt sich die Rolle der Bundesregierung bei dem Verhandlungsprozess zusammenfassen.

Ausgerechnet diejenigen, die sich in Zeiten von Trump als Verteidiger einer multilateralen Weltordnung gerieren, verweigern sich der Schaffung eines wahrhaft multilateralen Rahmens auf Basis der Menschenrechte und setzen stattdessen auf ein dichtes Netz aus bilateralen Freihandels- und Investitionsschutzverträgen, kritisiert Thomas Koller von attac.

Der Treatyprozess ist zur Arena für die Verteidigung von Privilegien der Industrienationen geworden. Der ursprüngliche Entwurf wurde nach Interventionen der EU massiv verwässert:

1. Der Nexus zwischen Staat und Wirtschaft wird nicht adressiert. Es sind keinerlei Vorgaben vorgesehen, die den Staat verpflichten würden, Maßnahmen zum Schutz vor Menschenrechtsverletzungen durch Wirtschaftsunternehmen zu ergreifen, die sich in staatlichem Eigentum befinden oder unter staatlicher Kontrolle stehen.

2. Die Auswirkungen der Geschäfte durch internationale Finanzinstitute werden ausgeklammert.
Diese miteinzubeziehen ist unumgänglich, da viele Fälle dokumentiert sind, in denen Projekte internationaler Finanzinstitute wie der Weltbank zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen beigetragen haben (Das Grüne Gold, Weltbank)

3. Es ist nicht vorgesehen, dem Staat menschenrechtliche Sorgfaltspflichten aufzuerlegen, sobald er Entscheidungen mit wirtschaftlichen Auswirkungen fällt.

Dies ist notwendig, weil der Staat nicht nur als Eigentümer von Staatsunternehmen, sondern auch als Verantwortlicher für die Vergabe von Konzessionen und für die Aufsicht und Regulierung, als Gewährer von Subventionen und Außenwirtschaftsförderung (Exportbürgschaften u. a.) sowie im Rahmen der öffentlichen Beschaffung in Erscheinung tritt.

4. Der vorliegende Entwurf verzichtet auf die Vorrangklausel. Damit wird implizit der Vorrang der Handels- und Investitionsverträge vor menschenrechtlichen Pflichten formuliert!

Dabei schränken – wie ausgeführt – Handels- und Investitionsbestimmungen die Spielräume von Staaten zur Wahrung der Menschenrechte massiv ein.

Menschenrechtsverpflichtungen müssen unbedingtenVorrang gegenüber den Pflichten aus Investitionsschutz- und Handelsabkommen eingeräumt werden.

Keine neue Erkenntnis: »Wenn die Arbeitsbedingungen nicht verändert werden, wird man Jahrhunderte brauchen, um diese Welt zu vermenschlichen, die der Imperialismus auf die Stufe des Animalischen hinuntergedrückt hat« stellte Frantz Fanon 1966 fest.

Mit der Verwässerung des Binding Treaty versuchen Staaten erneut, ihrer Verpflichtung zur Regulierung auszuweichen, das gilt es unter allen Umständen zu verhindern.

Fazit

Damit dies gelingt, hat sich eine internationale Koalition von über 1.000 Gruppen, sozialen Bewegungen und Nichtregierungsorganisationen, darunter auch die Treaty Alliance und die Global Campaign[22] zusammengeschlossen, um die Regierungen ihrer Länder unter Druck zu setzen.

Die Forderung geht über einen Vertrag hinaus und nimmt in den Blick, dass die institutionellen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen geschaffen werden müssen, perspektivisch einen Gerichtshof für Menschenrechte durchzusetzen.

Auch das völkerrechtlich bindende Abkommen zum Verbot von Landminen wurde 1997 nach einer jahrelangen und von medico mitinitiierten internationalen Kampagne politisch gegen alle Widerstände durchgesetzt.

Wenn heute den Entrechteten der kapitalistischen Globalisierungslogik die Zuerkennung der Menschenrechte verweigert wird, dann müssen wir sie und ihre Forderungen zurück ins politische Geschehen zu holen statt sie zu Objekten einer Wohltätigkeits-Strategie zu degradieren und uns damit von ihnen abzuschotten.

Hannah Arendt unterstreicht in ihrem Essay „Die Freiheit frei zu sein“ die große Bedeutung, die es hat, wenn es gelingt Menschen nicht nur aus ihrer Armut zu befreien, sondern darüber hinaus die Undeutlichkeit und Unbegreiflichkeit ihres eigenen Elends zu überwinden.

In dieser Lesart ist auch die zu Beginn erwähnte Kunstaktion von peng! ein Akt der Selbstermächtigung gegen das Ohnmachtsgefühl einer ungewollten Mittäterschaft in einer globalisierten Welt, die die Risiken und Gefahren in der Produktionskette auslagert, um in den Industrienationen auf Kosten des Rests der Welt ein Leben in Wohlstand abzusichern.

Wenn wir es ernst meinen mit der Unteilbarkeit der Menschenrechte, dann müssen wir diese Realität in unser Leben eindringen lassen, gemeinsam nach Wegen für ein solidarisches Miteinander suchen. Wir wollen nicht Teil der Infrastruktur von Abschottung und Ausgrenzung sein, sondern „mit offenen Augen die Unentwirrbarkeit der Welt annehmen“ (Achille Mbembe)

Die Menschenrechte scheinen künftig nur dann noch eine Chance zu haben, wenn sie »von unten« erneuert werden. Es geht hier um mehr als um ein Abkommen. Es geht um das unveräußerliche Recht darauf, Rechte zu haben.


Fußnoten

[1]https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/@dgreports/@dcomm/documents/publication/wcms_575479.pdf

[2] Misereor and Germanwatch 2017

[3]www.hrw.org/de/news/2017/05/17/g20-gipfel-der-arbeitsminister-menschenrechte-lieferketten-schuetzen

[4] Folgen für die Bevölkerung:

  • it is impossible to establish their own production facilities
  • vulnerability to price fluctuations in the raw materials and agricultural sectors
  • dramatic loss of arable land
  • The result: growing dependence on development aid.

[5] Dazu Stephan Lessenich:

  • Auslagerung der Produktion in den Süden (Nähfabriken)
  • Auslagerung von Abfall: sowohl von Essensresten (Zerstörung der lokalen Märkte) als auch von Müll
  • Auslagerung und Verschiebung von Grenzen z.B. in die Wüstenlandschaften afrikanischer Länder. Nach Europa sollen nur Rohstoffe und genau die Arbeitskräfte gelangen, die für die Aufrechterhaltung des Status quo nützlich sind.
  • Verlagerung von Verantwortung: Eliten in Afrika und Bevölkerungswachstum sind schuld anstelle effektiver Maßnahmen gegen Steueroasen oder Schuldenlast.

[6] Treaty Alliance: Briefing Paper zum Zero Draft. 01/ 2019

[7] Goliath Watch 2018, p. 8. www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Bildungsmaterialien/RLS-Bildungsmaterialien_Intersektionalitaet_12-2016.pdf

[8] Gebauer 2018. p. 105.

[9] Treaty Alliance 2017, p. 10.

[10]www.medico.de/blog/fuenf-jahre-nach-rana-plaza-17041/

[11]www.textilbuendnis.com

[12]https://youtu.be/_oiQEH_6QUg

[13] Thomas Seibert: ‘Tödliche Textilien. Nichts Neues unter der Sonne’ (Deadly garments: nothing new under the sun) Blog August 2018 www.medico.de

[14] Die Bezeichnung lautet vollständig: Open-ended intergovernmental working group on transnational corporations and other business enterprises with respect to human rights, also ... Open-ended bedeutet, dass die Arbeitsgruppe für alle UN-Mitgliedsstaaten sowie zahlreiche NRO offen ist.

[15] Die offizielle Bezeichnung ist rechtsverbindliches Instrument zu Wirtschaft und Menschenrechten.

[16] Artikel 9.2a-d

[17] Stellungnahme der Treaty Alliance zum Entwurf Zero. 2018.

[28] Treaty Alliance Deutschland: Briefing Papier zum Zero Draft. 01/2019

[19] Treaty Alliance 2017, p. 10.

[20] Andreas Zumach. taz 19. September 2018

[21] Goliath S. 18

 

Literatur

  1. Peter Bloom and Carl Rhodes: The trouble with charitable billionaires. The Guardian 24.5.2018.
  2. Frantz Fanon: Die Verdammten dieser Erde. Frankfurt am Main 1966.
  3. Thomas Gebauer und Ilija Trojanow: Hilfe? Hilfe! Wege aus der globalen Krise. Frankfurt 2018
  4. Germanwatch und Misereor: Globale Energiewirtschaft und Menschenrechte: Deutsche Unternehmen und Politik auf dem Prüfstand. Aachen 2017
  5. Goliathwatch: The EU and the corporate impunty nexus.2018.
  6. Brigitte Hamm: Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen – Grundinformationen von attac und medico international. Frankfurt 2018
  7. Wolfgang Kaleck und Miriam Miriam Saage-Maaß: Die Ressource Recht. medico Rundschreiben 1/2018.
  8. Uwe Kerkow und Karolin Seitz: Regeln zu Wirtschaft und Menschenrechten Wirtschaftslobby gegen jegliche Verbindlichkeit und wie die Politik darauf reagiert. Herausgegeben von Brot für die Welt/Global Policy Forum/MISEREOR. Juni 2018
  9. Christoph Menke und Francesca Raimondi: Die Revolution der Menschenrechte. Frankfurt 2017
  10. James A. Paul: Der Weg zum Global Compact. In: Tanja Brühl (u.a.) (Hg.): Die Privatisierung der Weltpolitik. Bonn 2001
  11. Sven Perten, Goliathwatch: Menschenrechte als Konzernpflicht? Historische Chancen zu verbindliche Menschenrechten gegenüber Konzernen. Hamburg 2018
  12. John G.Ruggie: Guiding Principles´ for the Business & Human Rights Treaty Negotiations: An Open Letter to the Intergovernmental Working Group. 2018
  13. Miriam Saage-Maaß: Das Recht der Schwächeren. 70 Jahre Menschenrechte. In: blätter für deutsche und internationale Politik 11/2018
  14. Thomas Seibert: Tödliche Textilien. Nichts Neues unter der Sonne. Blog August 2018 www.medico.de
  15. Treaty Alliance Deutschland: Für eine menschenrechtliche Regulierung der globalen Wirtschaft. Positionspapier. Berlin 2017
  16. Treaty Alliance Deutschland: Briefing Papier zum Zero Draft. 01/2019
Veröffentlicht am 04. April 2019

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