Migration

Nein zur Instrumentalisierungsverordnung

Das Recht an den EU-Außengrenzen einhalten, nicht verbiegen. Gemeinsames Statement von 35 Organisationen.

Seit Jahren verüben Mitgliedstaaten der Europäischen Union an den Außengrenzen der EU schwerwiegendste Menschenrechtsverletzungen. Statt frierenden Menschen in den Urwäldern zu Belarus medizinisch zu helfen und ihr Asylverfahren einzuleiten, prügeln polnische Grenzschützer sie über die Grenze zurück. Statt Menschen aus Seenot zu retten, drängt die griechische Küstenwache schutzsuchende Menschen auf der Ägäis Richtung Türkei.

Das ist eine Krise der Menschlichkeit und eine Krise der Menschenrechte. Es ist auch eine Krise des europäischen Rechtsstaats. Ob es noch eine Chance geben wird, dass sich Europa auf grundlegende Werte wie Menschenwürde und Flüchtlingsschutz zurückbesinnt, entscheidet sich auch in den nächsten Tagen.

Koalitionsvertrag umsetzen: „Das Leid an den Außengrenzen beenden“

Die Bundesregierung hat es sich mit dem Koalitionsvertrag zum Ziel gemacht, „die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen [zu] beenden“. Wie ernst es die Koalitionäre ein Jahr nach dem Koalitionsvertrag mit diesem Versprechen meinen, wird sich nun zeigen. Denn in Brüssel steht am 8. Dezember die Entscheidung über einen Gesetzesvorschlag an, der diesem Ziel grundlegend zuwiderläuft. Der Vorschlag namens Instrumentalisierungsverordnung legitimiert Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen und untergräbt fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien in Europa. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung hiermit auf, am 8. Dezember klar und deutlich mit „‚Nein“ zu stimmen.

Recht einhalten, nicht verbiegen

Die Instrumentalisierungsverordnung sieht vor, europäische Vorschriften für Asylverfahren sowie für die Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden weit unter jedes erträgliche Minimum abzusenken. Die Verordnung würde es durch die Schließung von Grenzübergängen für fliehende Menschen nahezu unmöglich machen, an den Außengrenzen einen Asylantrag zu stellen. Statt schutzsuchende Menschen zu schützen, erhöht die Verordnung sogar noch die Gefahr, illegal – und oft mit Gewalt – zurückgeschoben zu werden. Wenn es doch jemand schafft, einen Asylantrag zu stellen, erlaubt es die Verordnung, die Menschen bis zu fünf Monate zu inhaftieren. Dies betrifft auch Traumatisierte, Menschen mit Behinderung, Familien und allein fliehende Kinder. An den Grenzen werden die Bedingungen, wie auf den griechischen Inseln und anderswo häufig genug gesehen, absehbar menschenunwürdig sein. Notwendige unabhängige rechtliche Beratung oder medizinische und psychologische Unterstützung werden kaum möglich sein.

Nein zur Instrumentalisierungsverordnung

Die Instrumentalisierungsverordnung droht, an den Außengrenzen den schon bestehenden Ausnahmezustand rechtlich zu zementieren. Das können und wollen wir nicht hinnehmen. Europäisches Recht muss wieder angewendet werden – die vorgelegte Verordnung verbiegt aber das Recht und gibt so denen, die es derzeit an den Außengrenzen brechen, recht. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung eindringlich auf, gegen diesen Vorschlag zu stimmen.

Unterzeichnende Organisationen, 06. Dezember 2022

ACAT Deutschland (Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter)
Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF)
Alarmephone Sahara
Amnesty International Deutschland e.V.
Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im DAV
Ärzte ohne Grenzen e.V.
AWO Bundesverband e.V.
borderline-europe Menschenrechte ohne Grenzen e.V.
Brot für die Welt
Bundesverband der Vietnamesischen Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland
Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF)
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer - BAfF e.V.
Der Paritätische Gesamtverband
Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF e.V.)
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Diakonie Deutschland
European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
Equal Rights Beyond Borders
Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK)
FORUM MENSCHENRECHTE
IPPNW – Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkriegs/Ärzt*innen in sozialer Verantwortung e.V.
JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland
Kabul Luftbrücke
Kindernothilfe e.V.
KOK –Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
LeaveNoOneBehind
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)
medico international
PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
Save the Children Deutschland e.V.
Sea-Watch e.V.
Seebrücke
terre des hommes Deutschland e.V.
United4Rescue – Gemeinsam Retten e.V.

Veröffentlicht am 06. Dezember 2022

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