Chancen und Grenzen von Menschenrechtsklagen gegen Unternehmen

Dokumentation der Diskussionsveranstaltung am 28.11.2013 in Berlin

Wirtschaftliche Aktivitäten von Unternehmen führen in zahlreichen Ländern zu Menschenrechtsverletzungen. Sie können allerdings nicht allein durch Standards und Verhaltensleitlinien verhindert oder gelöst werden. Der Sonderbeauftragte des UN-Generalsekretärs, Professor John Ruggie, hob in den "Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte" die Bedeutung effektiver und zugänglicher Abhilfemechanismen hervor. Daraus ergibt sich die Frage, wie Betroffene von Menschenrechtsverletzungen ihre rechtlichen Ansprüche gegen Unternehmen durchsetzen können.

In den USA gibt es mit dem Alien Tort Claims Act (ATCA) ein Gesetz, das Betroffenen von Menschenrechtsverstößen erlaubt, US-Firmen und auch internationale Unternehmen, die in den USA wirtschaftlich aktiv sind, für menschenrechtliche Schäden haftbar zu machen. Beispiele sind Klagen gegen Unternehmen wie Shell oder DaimlerChrysler. Die Möglichkeit, mit Hilfe von ATCA Abhilfe von Unternehmen zu fordern, stößt bei vielen, auch deutschen Firmen, auf Kritik. Die Klagemöglichkeit ist unterdessen auch durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA im Fall Kiobel versus Shell eingeschränkt worden.

Kann ATCA dennoch als Vorbild dienen, um Unternehmen auch andernorts für Menschenrechtsverletzungen zivilrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen? Oder gibt es andere Modelle? Brot für die Welt, das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR), das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), medico international und das SÜDWIND-Institut für Ökonomie und Ökumene laden zu einer öffentlichen Debatte über die Chancen und Grenzen von Menschenrechtsklagen gegen Unternehmen ein.

Zur ausführlichen Dokumentation als PDF


Programm

16:00-16.10 Uhr Eröffnung
Bedeutung von Klagen für entwicklungspolitische Akteure
Dr. Julia Duchrow, Brot für die Welt
- Audiomitschnitt

Teil I: Die Bedeutung der gerichtlichen Rechenschaftspflicht im Kontext

des Themas "Wirtschaft und Menschenrechte"

16:10-16:30 Uhr Einleitung
Entwicklung der Debatte um Unternehmensverantwortung seit den 1990er Jahren, Rolle von Klagen nach ATCA
Input: Michael Windfuhr, Deutsches Institut für Menschenrechte
- Audiomitschnitt

16:30-18:00 Uhr Darstellung und Diskussion
ATCA an Beispielsfällen – Bedeutung für die Betroffenen und die Zukunft des ATCA
Moderation: Dietrich Weinbrenner, SÜDWIND
Befragung: Anne Jung, medico international und Ingeborg Wick, SÜDWIND

  • Fall 1: Der Apartheid-Fall gegen DaimlerChrysler, Rheinmetall und andere Unternehmen: Charles Abrahams, Rechtsanwalt, Kapstadt
    Audio: Einführung und Fall 1
  • Fall 2: Jüngste Entwicklungen zum ATCA nach der Entscheidung im Fall Shell Nigeria und die Zukunft des ATCA: Ingrid Gubbay, European Head of Human Rights and Environmental Law, London
    Audio: Fall 2
  • Fall 3: Mercedes-Benz Argentinien und die Zukunft von Menschenrechtsklagen gegen Unternehmen – eine europäische Perspektive: Wolfgang Kaleck, ECCHR, Berlin.
    Audio: Fall 3

Diskussion
- Audiomitschnitt

18:00-18:15 Uhr Pause

Teil II: Die Position der Bundesregierung zu Menschenrechtsklagen gegen Unternehmen: zwischen Interessen der Außenwirtschaftsförderung und menschenrechtlichen Ansprüchen

18:15-18:45 Uhr
Deutsche Reaktionen auf das ATCA-Verfahren Kiobel vs. Shell
Einführung zur Position der Bundesregierung und Moderation: Dr. Thorsten Göbel, Brot für die Welt

Beweggründe für deutsche Völkerrechtlicher und das DIMR im Verfahren zu Kiobel vs. Shell mit einem Amicus-Curiae zu intervenieren
Input: Prof. Dr. Jochen von Bernstorff, Professor für Staatsrecht, Völkerrecht, Verfassungslehre und Menschenrechte an der Universität Tübingen Statement: Volker Beck, MdB, menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Audiomitschnitt

18:45-20:15 Uhr Podiumsdiskussion
Wie kann Deutschland die UN-Leitprinzipien umsetzen und rechtliche Hürden beseitigen, die den Zugang zu Rechtsmitteln gegen Menschenrechtsverstöße durch Unternehmen erschweren?

  • Katharina Wesenick, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
  • Miriam Saage-Maaß, ECCHR
  • Charles Abrahams, Rechtsanwalt, Kapstadt
  • Dr. Heiko Willems, Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
  • Christoph Strässer, MdB, Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion

Moderation: Michael Windfuhr, Deutsches Institut für Menschenrechte

Diskussion

 

Veröffentlicht am 01. Juli 2014

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