Haftbefehl gegen Putin

Es trifft nicht den Falschen

Wolfgang Kaleck spricht im Interview darüber, warum es keine "Gleichheit im Unrecht" geben darf, westliche Doppelstandards aber trotzdem das Völkerstrafrecht untergraben.

Ist der Haftbefehl gegen Wladimir Putin ein Fortschritt für das Völkerstrafrecht oder ein weiterer Beleg für westliche Doppelstandards? Der Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck stritt schon lange vor Beginn des Ukraine-Krieges für die juristische Verfolgung von Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen, sowohl vor nationalen als auch internationalen Gerichten. Im Jahr 2004 war er beteiligt an einer Klage gegen den ehemaligen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld wegen Verstoßes gegen die UN-Folterkonvention im Irak. Kaleck gründete 2007 gemeinsam mit international aktiven Anwältinnen und Anwälten das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin, dessen Generalsekretär er seitdem ist.

Wir haben mit ihm in Berlin über seine Einschätzung der jüngsten Entwicklungen gesprochen.

medico: Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat Haftbefehl gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin und die russische Beauftragte für Kinderrechte, Maria Lwowa-Belova, erlassen. Der Vorwurf lautet auf "Kriegsverbrechen", der sich konkret auf die Verschleppung von 1500 ukrainischen Kindern nach Russland bezieht. Wie kommt so ein Haftbefehl eigentlich zustande?

Wolfgang Kaleck: Die zuständige Kammer beim IStGH – die Pre-Trial Chamber II – hat den Haftbefehl erlassen und zwar auf Antrag des Chefanklägers Karim Khan. Der Hintergrund der beiden Haftbefehle sind laufende Ermittlungen, in der Sprache des Internationalen Strafgerichtshof „in die Situation“ Ukraine. Das bedeutet: Der Ankläger hat die Lage als eine solche identifiziert, in der offenkundig Verbrechen begangen werden, die nach dem Statut strafbar sind, und beginnt zu ermitteln. Das bedeutet übrigens, dass nicht nur die Verbrechen einer Seite, sondern potentiell aller Beteiligten untersucht werden. Der Ankläger hat dann die Möglichkeit, sich diese „Situation“ umfassend anzuschauen.

Warum ist nun doch der IStGH in Den Haag auf den Plan getreten, nachdem vielfach von einem Sondertribunal die Rede war?

Es handelt sich um einen interessanten Kunstgriff. Denn das juristische Problem besteht darin, dass nicht jedes russische Kriegsverbrechen Putin oder seiner Führungsspitze zurechenbar ist. Im politischen Sprachgebrauch ist es zwar Russland, das Kriegsverbrechen begangen hat, aber wir befinden uns im Völkerstrafrecht. Hier muss der individuelle Schuldnachweis geführt werden. Da ist es immer schwierig, sozusagen die Befehlskette rauf zu gehen. Deswegen kam vielerorts der Vorschlag eines Sondertribunals wegen des „Verbrechens der Aggression“ auf, da die „Aggression“, also die Mutter aller Verbrechen, eindeutig auf die politische Entscheidung von Putin und seiner Führungsspitze zurückgeht.

Viele haben gesagt: Mit dem IStGH kommen wir nicht weit. Insofern war es ein Kunstgriff, dass der Gerichtshof kurz nach dem Bekanntwerden des großen Berichts der UN-Ermittlungskommission, der die Entführung der besagten 1500 Kinder behandelt, den Haftbefehl erlassen und bekannt gegeben hat. Es ist ein Zeichen: Wir wagen uns an die höchsten Verantwortlichen heran und als IStGH nutzen wir die uns gegebenen Möglichkeiten aus.

Der internationale Strafgerichtshof wurde auf Basis des Römischen Statuts von 1998 gegründet und hat im Jahr 2002 seine Arbeit aufgenommen. Er ist – anders als die ebenfalls in Den Haag abgehaltenen UN-Sondertribunale zu Ruanda und Jugoslawien – ja keine UN-Institution. Viele Staaten haben sein Statut nicht unterzeichnet, unter ihnen auch China, die USA oder die Türkei. Ebenso sind weder Russland noch die Ukraine Unterzeichner. Warum ist der IStGH nun überhaupt zuständig?

Die Zuständigkeit des Gerichtshofs ist in der Tat begrenzt. Zum einen existiert eine zeitliche Grenze, die sich durch das Inkrafttreten des Statuts im Juli 2002 ergibt. Was davor passiert ist, fällt auf keinen Fall in die Zuständigkeit des Gerichtshofs. Ab diesem Zeitpunkt gibt es mehrere Varianten, die eine Zuständigkeit begründen können. Die einfachste ergibt sich über die Vertragsstaaten. Doch in diesem Fall haben weder die Ukraine noch Russland das Statut unterzeichnet.

Die nächste Möglichkeit wäre gewesen, dass der UN-Sicherheitsrat den Gerichtshof mit den Ermittlungen beauftragt. Auch das ist nicht passiert. Und dann gibt es noch die Möglichkeit, dass ein Staat sich freiwillig der Gerichtsbarkeit unterwirft und das hat jetzt die Ukraine getan. Damit ist die Zuständigkeit geschaffen. Insgesamt gilt, dass die Architektur der internationalen Strafjustiz – und dazu zähle ich nicht nur den Strafgerichtshof in Den Haag, sondern auch das, was beispielsweise in Deutschland stattfindet – ein Flickenteppich ist.

Warum spielen denn andere Kriegsverbrechen im Haftbefehl keine Rolle, wie beispielsweise das Massaker von Butscha?

Nach allem, was wir wissen, ist zwar klar, dass in Butscha massive Kriegsverbrechen begangen wurden und zwar durch Hinrichtung von Zivilist:innen. Die Frage ist aber: Wem kann das zur Last gelegt werden? Man hat ermittelt, welche Einheit vor Ort war und wer diese Einheit geführt hat. Wie dann ja bekannt wurde, gab es auch Funkverkehr, der bis zur nächsthöheren Ebene führte. Aber ob dem Generalstab in Moskau oder Putin das Massaker zuzurechnen ist, ist eine schwierige juristische Frage.

Was bedeutet der Haftbefehl konkret? Könnte man das nicht alles auch als eine hilflose symbolische Geste eines Gerichts betrachten, dessen Statut wesentliche Staaten nicht ratifiziert haben?

Der Haftbefehl bedeutet schlicht, dass Putin festzunehmen ist. In Russland wird das nicht passieren, weil keine Polizeibehörde existiert, die der Internationale Strafgerichtshof anrufen könnte. Man ist darauf angewiesen, dass Putin in einem Land unterwegs ist, das bereit ist, ihn festzunehmen und dann an den Gerichtshof in Den Haag auszuliefern.

Und da lohnt ein Blick in die Geschichte! Wie viele haben sich schon immun vor Strafverfolgung gewähnt? Hier ist unter anderem Milosevic zu erwähnen, aber auch Pinochet oder Videla. Sie haben allesamt nicht damit gerechnet, dass sie eines Tages festgenommen und vor Gericht landen werden. Aber sie sind vor Gericht gelandet. Das heißt, es ist möglich. Und ebenso bedeutsam ist die Symbolik des Haftbefehls. Strafrecht hat immer eine symbolische Bedeutung, da werden kommunikative Botschaften übermittelt – an die Betroffenen aus der Ukraine, das russische Militär, aber auch die Weltgemeinschaft.

Noch mal zu der Geschichte des Gerichtshofs: Haben die USA, die jetzt eine treibende Rolle bei den Ermittlungen gegen Putin spielt, die internationale Strafjustiz und auch den IStGH nicht Jahrzehnte lang torpediert?

Die USA haben einerseits den Gerichtshof nach Kräften geschwächt. Nicht nur, dass sie das Statut nie ratifiziert haben, sondern sie haben unter Präsident Trump sogar Sanktionen gegen das Personal des Gerichtshofs erlassen, so dass die Chefanklägerin nicht risikofrei in die USA hätte reisen können, weil sie angekündigt hatte, in der Afghanistan-Situation auch wegen der Verbrechen von US-Staatsbürgern zu ermitteln.

Andererseits ist es wichtig, die historische Rolle der USA hervorzuheben, denn das ganze Modell des IStGH geht auf die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse zurück - und nicht zuletzt auf den besonderen Einsatz von Robert Jackson, den US-Chefankläger, der damals sinngemäß sagte: Wir, die wir hier zu Gericht sitzen, dürfen nicht zulassen, dass das Recht nur in diesem Einzelfall gilt, sondern wir wollen ein universelles Recht schaffen – auch um den Preis, dass dieses später auch auf uns angewandt wird. Und ein anderer großer US-Ankläger, Telford Taylor, hat noch während des laufenden Vietnamkriegs ein Buch geschrieben mit dem Titel „Nürnberg und Vietnam“. Das bedeutet: Wenn jemand die Idee universeller Strafjustiz stark gemacht hat, dann waren das in den ersten Dekaden nach dem Zweiten Weltkrieg US-Juristen.

Allerdings hatten die USA in der Folge weder beim Vietnam-Krieg und noch bei den vielen weiteren Sündenfällen den politischen Willen, diese Art von Strafjustiz auf die eigenen Verbrechen anzuwenden. Aber das galt auch für die damalige Sowjetunion sowie die Kolonialmächte Großbritannien und Frankreich, die ja auch massive Kriegsverbrechen in Kenia, in Algerien oder in Indochina begangen haben. Das ist also die Vorgeschichte des IStGH: ein gespaltenes Verhältnis aller Großmächte zur internationalen Strafjustiz, aber historisch auch die Unterstützung der Idee durch maßgebliche US-Juristen, die dann in den Nürnberger Nachfolgeverfahren – etwa gegen Wirtschaftsakteure - von der eigenen Regierung ausgebremst wurden.

Als ECCHR streitet ihr ja unentwegt für das Völkerstrafrecht. Ist der Haftbefehl gegen Putin für Euch in diesem Sinne ein Fortschritt?

Wir wünschen uns, dass genau in dieser nun vorgelebten Geschwindigkeit, mit diesem Willen zur Strafverfolgung, zur Ermittlung und zu Sanktionen auch auf Rechtsbruch in allen anderen Regionen der Welt reagiert wird, entlang des wichtigsten Prinzips: der Gleichheit vor dem Gesetz. Faktisch haben wir das bisher nicht erreicht. Jetzt kann man natürlich darüber brüten, warum das so ist. Man kann den Zynismus der Realpolitiker bemühen, die sagen, die Justiz hat bei diesen Fragen von Welt- und Sicherheitspolitik nichts zu suchen. Man kann auch den Zynismus einiger Linker bemühen und sagen: Das Recht funktioniert sowieso nicht, es ist ein bloßes Herrschaftsinstrument.

Wir schlagen eine differenzierte Sichtweise vor: Das Recht ist ein ambivalentes Werkzeug. Mal dient es dem Schutz von Menschenrechten, mal ist es eben tatsächlich ein bloßes Herrschaftsinstrument. Im Falle der internationalen Strafjustiz wird sich das herausstellen. Aktuell wird allerdings von Seiten des Westens erheblicher Wert daraufgelegt, dass in der Ukraine nicht nur das Territorium eines souveränen Staates verteidigt wird und Russland gegen das in der UN-Charta verankerte Gewaltverbot verstoßen hat, sondern auch, dass man die regelgeleitete Völkerrechtsordnung verteidigt. Und dazu muss man sagen, dass zu Erosion dieser Ordnung die USA und ihre westlichen Alliierten maßgeblich beigetragen haben.

Womit?

Der große Einschnitt in der jüngeren Geschichte ist hier der völkerrechtswidrige Angriff auf den Irak im März 2003. Es sind in dessen Folge ja nicht nur hunderttausende Menschen ums Leben gekommen, sondern auch Tausende gefoltert worden. Diese Kriegsverbrechen der Folter wären – anders als die Aggression – verfolgbar gewesen und hätten verfolgt werden müssen. Diese Nicht-Verfolgung war ein grandioses Versagen der USA und des Westens.

Nicht nur die Lüge, auf der der Krieg basierte, ist vor den Augen der Weltöffentlichkeit entlarvt worden, sondern jede:r hat die Bilder der Folteropfer von Abu Ghraib gesehen und im Kopf. Das heißt: Es handelt sich um einen dramatischen und offenkundigen Rechtsverstoß, der das Rechtsempfinden weiter Teile der Weltgemeinschaft erschüttert hat. Einmal mehr hat der Westen – die USA und ihre Verbündeten – deutlich gemacht, dass sie Völkerrecht immer nur dann angewandt wissen wollen, wenn es nicht ihren eigenen Interessen und Bedürfnissen entgegensteht.

Und das ist genau die Lektion, die dann Indien, Brasilien und andere im letzten Jahr beherzigt haben: Die Völkerrechtsliebe des Westens hat ihre Grenzen. Und das hat nicht nur zur Schwächung der potentiellen Rolle des IStGH, sondern auch zur eher verhaltenen Unterstützung der Länder des globalen Südens für die Ukraine geführt. Diese Zurückhaltung hat einen wahren Kern, den nicht nur westliche Regierungen zu verantworten haben, sondern auch Intellektuelle und Menschenrechtsorganisationen, die mitnichten in derselben Vehemenz für ein Sondertribunal zum Irak-Krieg und für die strafrechtliche Verfolgung der dort stattgefundenen Folter als Kriegsverbrechen gefochten haben.

Muss man dann nicht doch den von Dir kritisierten Linken zustimmen, die das internationale Recht für ein Instrument der Herrschaft des Westens halten und die Putins Kriegsverbrechen mit dem Verweis auf die Verbrechen des Westens relativieren?

Das Argument wurde in der Geschichte immer wieder von Angeklagten solcher Verbrechen genutzt, zum Beispiel von Milosevic, der gesagt hat: Ich kann mich damit entschuldigen, dass andere auch Verbrechen begangen haben. Wir Jurist:innen sagen dazu: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Das bedeutet: Wenn Du für etwas angeklagt oder bestraft wirst, kannst Du Dich nicht damit herausreden, dass andere straflos davongekommen sind. Der Regelbruch hat stattgefunden. Und für Putin gilt: Es erwischt nicht den Falschen.

Ich sage es mal anders: Wir haben die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshof und auch die neue Liebe vormaliger Skeptiker für die internationale Strafjustiz. Wir sollten ihnen sagen: Schön, dass ihr jetzt entdeckt, dass es ein Verbrechen ist, Zivilist:innen zu ermorden und Bomben auf zivile Ziele abzuwerfen. Schön, dass ihr entdeckt habt, dass es eine internationale Strafjustiz gibt, die das zu ermitteln und zu verfolgen hat. Noch schöner wär's, wenn ihr das nicht nur am Beispiel von Russland durchexerzieren würdet, sondern bei allen Kriegen. Und da fallen mir noch ein paar mehr ein, zum Beispiel der verheerende Krieg im Jemen, wo Hunderttausende verreckt sind. Unter anderem, weil dort die vom Westen an Saudi-Arabien gelieferten Waffen den Krieg dauerhaft befeuern, weswegen wir beim Internationalen Strafgerichtshof vor mittlerweile vier Jahren eine Strafanzeige gegen die Waffenexporteure eingereicht haben - wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen.

In den neuen „Blättern für deutsche und internationale Politik“ hat Frankreichs ehemaliger Präsident François Hollande einen Artikel mit dem Titel „Recht statt Gewalt“ veröffentlicht. Dort klingt vieles genau umgekehrt wie von Dir erhofft. Es macht eher den Anschein, als würde die gängige Erzählung von „Demokratie versus Autoritarismus“ und ihre moralische Überheblichkeit nun auch noch mit einem juristischen Feigenblatt ausgestattet. Hier im Westen herrschen Recht und Ordnung, dort Gewalt und Willkür. Ist das nicht eine Gefahr für die Glaubwürdigkeit des internationalen Rechts?

Das ist eine gute Frage, die uns auch auf das Verhältnis von Recht und Gewalt stößt. Es gibt ja nicht nur jene Gewalt, die jetzt im Ukraine-Krieg erlebt wird, also der völkerrechtswidrige Angriff, Vergewaltigungen, Bombenabwürfe auf zivile Ziele, das Massakrieren von Zivilist:innen. Das alles dürfen wir weder mit anderen Verbrechen relativieren, noch im herzlosen Jargon der Internationalen Beziehungen verhandeln. Wir sollten auch mal einen Moment innehalten und uns die Bilder vor Augen führen. Empathie mit denen haben, denen das zugestoßen ist. Andererseits muss man – ohne das gleichzusetzen – auch andere Formen von Gewalt ansprechen. Das machen seit Dekaden wichtige Personen aus dem Globalen Süden, die zu Recht darauf hinweisen, dass auch die internationalen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen, das ganze Welthandelssystem eine Form von struktureller Gewalt ist, der viele Menschen zum Opfer fallen.

Ich will jetzt diese Formen von Gewalt nicht gegeneinander aufwiegen. Was ich aber sagen möchte: Wir feiern dieses Jahr 75. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und darin war ein wichtiger Gedanke angelegt: Wir haben nicht nur das Recht auf Leben und das Recht, nicht gefoltert und nicht vergewaltigt zu werden, sondern auch den ganzen Korpus der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Und denen müsste ebenfalls zum Durchbruch verholfen werden. Das ist die Aufgabe der Zukunft. Und deswegen ist es so wichtig, dass die holprige Autobahn des Internationalen Strafrechts weiter befahren wird und wir auf die Einhaltung universeller Standards pochen. Denn ohne diese sähe es noch schlimmer aus.

Welche Rolle spielen Menschenrechtsorganisationen im Verfahren in Den Haag? Und können sie eine gute Rolle spielen? Worauf müssen sie achten, damit das funktioniert?

Die westlichen Menschenrechtsorganisationen müssen höllisch aufpassen, dass sie sich jetzt nicht politisch instrumentalisieren lassen von den europäischen Staaten und von den USA. Wir dürfen nicht einseitig bejubeln, dass die USA und Großbritannien nun endlich die internationale Strafjustiz stärken. Sondern wir müssen uns immer wieder vor Augen führen, wo sie bis heute versagen, wo Lücken in der Aufklärung sind. Die politische Indienstnahme der Menschenrechte müssen wir durch eine möglichst starke Kritik unterbinden, weil nicht zuletzt die Pandemie bewiesen hat, dass es dem Westen im Zweifelsfall oder im Notfall immer nur um die Eigeninteressen geht.

Was sagt man denn aber nach all dem Gesagten zu Putin in Den Haag, wenn nicht „What about“?

Ja, aber!

Das Gespräch führte Mario Neumann

medico-Kooperation mit dem ECCHR

Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Das ECCHR versucht, jene Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte oder in nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln vor nationalen und internationalen Gerichten durchzusetzen.

medico und ECCHR arbeiten seit vielen Jahren eng zusammen, beginnend im Kontext der Sri Lanka-Advocacy-Arbeit, später dann im Rahmen des Brandes der Textilfabrik in Karachi und der sich hieran anschließenden Klage gegen den Konzern KiK vor deutschen Gerichten. medico unterstützt das ECCHR darüber hinaus im Rahmen einer langfristigen Kooperation finanziell.

Veröffentlicht am 13. April 2023

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