Virenregime

Abwehren, internieren, rückführen

Wie Corona der Abschottungsstrategie der EU an der griechischen Außengrenze Auftrieb gibt.

Von Ramona Lenz

War Moria ein Laboratorium? Am 23.9.2020 will die EU Vorschläge für die Reform des Gemeinsamen europäischen Asylsystems verkünden. Auf was müssen sich die Menschen einstellen, die in Europa Zuflucht suchen? Und was hat Corona damit zu tun? Es ist zu befürchten, dass das, was in den letzten Jahren in den griechischen Hotspots auf Kosten der Menschenrechte erprobt wurde – Internierung von Schutzsuchenden, fehlerhafte Schnellverfahren ohne gründliche Prüfung des Einzelfalls, verstärkte Rückkehrförderung in Länder, die keinen hinreichenden Schutz gewähren - als Vorbild für die geplante Reform dient. Anstatt das zuletzt in Moria krachend gescheiterte EU-Türkei-Abkommen zum Anlass zu nehmen, die Politk der letzten Jahre grundsätzlich in Frage zu stellen, soll es als Vorlage für weitere Deals mit anderen Ländern dienen, an die die EU dann die Verantwortung für Flüchtlinge delegieren kann.

Im Folgenden dokumentieren wir den Beitrag von Ramona Lenz im Buch "Virenregime. Wie die Coronakrise unsere Welt verändert. Befunde, Analyse, Anregungen", herausgegeben von Thomas Schmidinger und Josef Weidenholzer bei bahoe books 2020.

Abwehren, internieren, rückführen: Ein Dreiklang der Entrechtung, der sich an vielen Orten der Welt im Umgang mit unerwünschten Flüchtlingen und Migrant_innen durchgesetzt hat. Die Europäische Union arbeitet von der nigrischen Sahara bis in die AnKER-Zentren der Caritas in Deggendorf oder Lebach in Deutschland daran, ihn in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Vor allem die an den Außengrenzen der Europäischen Union etablierten «Hotspots» dienen ihr als Provisorien und Laboratorien, in denen die möglichst restriktive Gestalt des zukünftigen europäischen Grenzregimes erprobt wird. Die mit Inkrafttreten des EU-Türkei-Abkommens am 18. März 2016 auf den griechischen Inseln geschaffenen Sonderrechtszonen bieten einen besonderen Rahmen, die Entrechtung von Menschen auf der Suche nach Schutz und Teilhabe auf die Spitze zu treiben und davon gleichzeitig mit der gelegentlich als humanitäres Spektakel inszenierten Rettung und Aufnahme einiger weniger besonders geschundener Individuen abzulenken. Die Coronapandemie erweist sich als willkommene Gelegenheit für viele, die brutalen Abschottungsmaßnahmen zu legitimieren und innenpolitisch Handlungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Darauf baut die deutsche Bundes-regierung, die am 1. Juli 2020 die EU-Ratspräsidentschaft für ein halbes Jahr übernommen hat, bei der geplanten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems auf.

Abwehren

Jüngstes Beispiel für die Maßlosigkeit, mit der an den EU-Außengrenzen Abwehr um jeden Preis betrieben wird, ist der schwimmende Zaun, mit dem der griechische Grenzschutz die Überfahrt von Flüchtlingen und Migrant_innen aus der Türkei verhindern wollte. Die knapp drei Kilometer lange und rund 500.000 Euro teure schwimmende Barriere, die ursprünglich für den Umweltschutz konstruiert wurde, sollte im Nordosten der griechischen Insel Lesbos zum Einsatz kommen, wo seit einigen Jahren immer wieder Flüchtlinge versuchen, von der Türkei aus über das Ägäische Meer nach Griechenland überzusetzen. Weithin sichtbar sollte sie eine abschreckende Wirkung entfalten und es der griechischen Küstenwache und der europäischen Grenzschutzagentur Frontex leichter machen, das Gebiet zu kontrollieren. Der Effekt wäre vor allem symbolisch gewesen, hätte aber in einigen Fällen den Fluchtweg länger und gefährlicher gemacht. Inzwischen hat man von dem Projekt abgesehen.

Menschenrechtler_innen haben türkischer wie griechischer Küstenwache in den letzten Jahren immer wieder die Beteiligung an illegalen Pull- bzw. Pushbacks in der Ägäis nachgewiesen, also am Zurückdrängen von Flüchtlingsbooten von griechischen in türkische Gewässer. Während unter der Syriza-Regierung von 2015 bis 2019 ein deutlicher Rückgang solcher Fälle zu verzeichnen war, wird das Vorgehen der griechischen Küstenwache seit einigen Monaten wieder skrupelloser und perfider. Die Motoren der Flüchtlingsboote werden zerstört, Schlauchboote aufgeschlitzt und die Menschen in türkisches Gewässer zurück-gedrängt. Zudem hat die griechische Küstenwache zuletzt wiederholt sogenannte «Rettungsinseln» eingesetzt, um die Menschen abzudrängen. Diese schwimmenden Luftkissen haben keinen eigenen Antrieb und sind nicht steuerbar, so dass die Menschen an Bord vollkommen hilflos auf dem Meer herumtreiben. Selbst Flüchtlinge, die schon heil auf einer der griechischen Inseln angekommen waren, wurden auf «Rettungsinseln» verbracht und wieder auf dem offenen Meer ausgesetzt. Die dabei begangenen Rechtsverletzungen sind vielfältig: Die griechische Küstenwache verstößt nicht nur gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit, sondern auch gegen den völkerrechtlichen Grundsatz der Nicht-Zurückweisung sowie das Verbot von Kollektivabschiebungen und verwehrt Schutzsuchenden das Recht, Asyl zu beantragen. Alles ungestraft.

Menschenrechtsorganisationen berichten seit vielen Jahren über die Beteiligung von Frontex an illegalen Zurückweisungen an der griechischen Grenze und fordern, den Frontex-Einsatz in Griechenland zu beenden. Stattdessen beschloss die Europäische Kommission jedoch, Frontex ab 2020 nicht nur erheblich aufzustocken, sondern auch die Kompetenzen der Agentur zu erweitern, was die menschenrechtliche Kontrolle der Organisation erheblich erschwert. Schon jetzt ist es für Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch Frontex schwer, rechtlich gegen die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache vorzugehen.

Frontex ist nicht nur auf dem Meer aktiv, sondern auch in der Evros-Region im Nordwesten Griechenlands, wo immer wieder Menschen versuchen, über den Grenzfluss Evros in die EU zu gelangen, ein lebensgefährliches Unterfangen, das schon viele Todesopfer forderte. Pushbacks finden auch hier seit Jahren statt. Nachdem der türkische Präsident Erdoğan Ende Februar einseitig die Grenze Richtung EU für Flüchtlinge öffnete, spitzte sich die Lage sowohl auf den griechischen Inseln aus auch in der Evros-Region dramatisch zu. Tausende Flüchtlinge sammelten sich an der Grenze im Nordwesten Griechenlands und auch die Ankünfte auf den griechischen Inseln nahmen zu. Daraufhin sahen sich gewaltbereite Rassist_innen berufen, den Grenzschutz selbst in die Hand zu nehmen. Von Maraş im Süden der Türkei über die griechischen Inseln bis an den Evros und darüber hinaus taten sich selbst ernannte «Bürgerwehren» unter internationalem Beifall zusammen, um hemmungslos Flüchtlinge anzugreifen. Auch Helfer_innen und Journalist_innen wurden bedroht und verletzt. Es wurden sogar tödliche Schüsse auf Flüchtlinge abgefeuert, die man zuvor als «Invasoren» und «Terroristen» verbal zum Abschuss freigegeben hatte.

Die EU-Kommission reagierte damit, Griechenland in kürzester Zeit 700 Millionen Euro Unterstützung zuzusagen – nicht jedoch für den Flüchtlingsschutz, sondern für den Grenzschutz. Das Geld soll also genau an die Kräfte fließen, die sich vielfältiger Menschenrechtsverletzungen gegen Schutzsuchende haben zu Schulden kommen lassen. Als die griechische Regierung kurz darauf das Asylrecht für einen Monat aussetzte, als könne man Menschenrechte nach Belieben ein- und ausschalten, blieb Europa stumm. Dass diese beispiellose Verletzung internationalen und europäischen Rechts geduldet wurde, führte dazu, dass die Staatsanwaltschaft von Mytilene auf Lesbos Strafanzeige gegen die Asylsuchen-den erstattete, die zwischen dem 1. März und dem 1. April 2020 über Lesbos nach Griechenland eingereist sind. 850 Personen haben nun eine mehrjährige Haftstrafe zu befürchten, darunter unbegleitete Minderjährige, Schwangere, Schwerkranke und eine Frau, die bei der Überfahrt ihr Kind verlor. Der rechte Mob kann sich also mehrfach bestätigt sehen: Pogromartige Gewalt gegen Flüchtlinge führt zu den gewünschten politischen und strafrechtlichen Maßnahmen.

Die anhaltenden und zum Teil starken Proteste der Seebrücke-Bewegung in Ländern wie Deutschland und Österreich, die eine Aufnahme von geretteten Flüchtlingen aus dem Mittelmeer und aus griechischen Flüchtlingslagern fordert, sowie die Dokumentation der Menschenrechtsverletzungen an der griechischen EU-Außengrenze durch Menschenrechtsorganisationen, führten bei Weitem nicht zu vergleichbarem Erfolg. Bis auf wenige besonders vulnerable Fälle von unbegleiteten oder kranken Minderjährigen, die Deutschland, Portugal und Finnland von den griechischen Inseln aufnahmen, lässt die EU Griechenland mit der Versorgung und Unterbringung der Menschen weitgehend allein und setzt ansonsten weiter darauf, dass die Türkei-Flüchtlinge von der Weiterreise nach Griechenland abhält. Erst Anfang Juni sicherte die EU-Kommission der Türkei weitere Zahlungen in dreistelliger Millionenhöhe zu, damit sie die Menschen trotz verschlechterter wirtschaftlicher Situation aufgrund der Coronakrise wenigstens notdürftig weiter versorgt. Das Geld fließt zusätzlich zu den sechs Milliarden Euro, die die EU der Türkei seit dem Flüchtlingsabkommen von 2016 zugesagt hat, damit sie die Grenzen zur EU für Flüchtlinge verschließt. Die Situation der Flüchtlinge in der Türkei ist trotz der Finanzhilfen aus der EU und entgegen allen Beteuerungen äußerst prekär.

Wie erpressbar sich die EU durch das Abkommen gemacht hat, zeigen die massiven Reaktionen auf die als Provokation gewerteten einseitigen Grenzöffnungen der letzten Monate durch den türkischen Präsidenten Erdoğan. Nachdem die Flüchtlinge, die Erdoğan Ende Februar an die griechische und bulgarische Grenze gelockt hatte, brutal zurückgedrängt und schließlich von der Grenze ab-transportiert worden waren, wurden Mitte April erneut Busse mit tausenden von Flüchtlingen aus dem Inneren der zu diesem Zeitpunkt bereits stark von dem Corona-Ausbruch betroffenen Türkei an die griechische Grenze gekarrt. Diesmal nach Izmir, von wo aus es nicht weit ist bis auf die griechischen Inseln. In Griechenland wurde die Abwehr der Menschen legitimiert, indem man sie als Infizierte verunglimpfte, die das Virus ins Land brächten. Genau wie Malta und Italien, die sich aufgrund von Corona weigerten, Flüchtlinge von Rettungsschiffen aufzunehmen, kam die Pandemie Griechenland offenbar gelegen, um die rigorose Abwehr von Flüchtlingen zu legitimieren. Und Erdoğan erreichte zumindest teilweise, was er wollte: mehr Geld von der EU sowie freie Hand für Menschenrechtsverletzungen in der Türkei und für die türkische Militäroffensive in Nordsyrien. Auch im aktuellen Streit um Öl- und Erdgasvorkommen im Mittelmeer stärkt das Flüchtlingsabkommen Erdoğans Verhandlungsposition.

Internieren

Flüchtlinge, die es trotz aller Abwehrmaßnahmen während der Coronapandemie auf eine der griechischen Inseln schaffen, kommen nicht direkt in die vollkommen überfüllten Lager, sondern müssen zunächst direkt an ihren Ankunftsorten verbleiben. Auf Lesbos müssen sie beispielsweise an abgelegenen Stränden im Norden der Insel, 40 Kilometer entfernt vom kürzlich abgebrannten Lager Moria, 14 Tage im Freien campieren, selbst wenn ihr Coronatest negativ ausfällt. Aber auch alles, was danach kommt, stellt kaum eine Verbesserung dar. Die Situation von zehntausenden von Menschen in den heillos überbelegten und völlig unzureichend ausgestatteten Lagern auf Chios, Kos, Leros, Lesbos und Samos ist seit Jahren desaströs. Keines der Lager war darauf ausgelegt, Menschen über einen längeren Zeitraum zu beherbergen.

Im Zuge des EU-Türkei-Abkommens waren die Lager auf den griechischen Inseln zu «Hotspots» erklärt worden, um hier beschleunigte Asylverfahren durchzuführen. Für die Menschen, die nach dem 18. März 2016 ankamen, gilt Residenzpflicht auf den Inseln bis zu einer Entscheidung über ihren Asylantrag. Diejenigen, die Anspruch auf Schutz in Europa haben, sollten zügig auf andere EU-Länder verteilt und die anderen wieder in die Türkei abgeschoben wer-den. Doch von all dem ist wenig geblieben. Nach wie vor ist nur ein Bruchteil der Menschen in andere EU-Staaten verlegt worden. Selbst wer ein Recht auf Familienzusammenführung hat, kommt häufig nicht aus Griechenland heraus. Stattdessen sind seit dem 15. März 2017 sogar wieder Dublin-Abschiebungen aus anderen EU-Ländern nach Griechenland möglich, sofern Flüchtlinge dort zuerst europäischen Boden betreten haben. Gleichzeitig stocken die Abschiebungen aus Griechenland in die Türkei dank der Klagen von Nichtregierungsorganisationen wie Refugee Support Aegean (RSA): Griechische Gerichte bestätigten, dass die Türkei kein sicheres Land für Flüchtlinge ist.

Griechenland wird so zu einem Freiluftgefängnis für viele Flüchtlinge, die weder vor noch zurück können. Das kann man als politisches Versagen werten oder als Strategie, die auf die abschreckende Wirkung der Zustände in den Lagern setzt, für die zugleich niemand Verantwortung übernimmt – nicht die betroffenen Kommunen auf den Inseln, nicht die griechische Regierung und auch nicht die EU. Die dramatischen Folgen dieser Politik der Verantwortungslosigkeit müssen die Menschen in den «Hotspots» ausbaden. In einfachen Campingzelten oder selbstgebauten Hütten, in denen es im Winter zu kalt und im Sommer zu heiß ist, ohne genügend Zugang zu Sanitäranlagen, sauberem Wasser, medizinischer Versorgung oder gar Bildung und abgefertigt mit schlechtem Essen warten die Menschen oft monate- oder gar jahrelang darauf zu erfahren, wie es mit ihnen weitergeht. Viele leiden an Krankheiten und Verletzungen wie Krätze, Durchfall, Atemwegsinfektionen oder Rattenbissen, die den Lebensumständen geschuldet sind.

Hinzu kommt die schwierige psychosoziale Situation. Erlebnisse vor und während der Flucht sowie die Lebensumstände im Lager belasten die Menschen stark. Viele leiden unter Depressionen und Angstzuständen, und es kommt immer wieder zu Suiziden, selbst unter Kindern. Niemand sorgt für Sicherheit, so dass nicht nur Frauen und Kinder häufig gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt sind. Seit dem Ausbruch der Coronapandemie kommt die Angst vor dem gefährlichen Virus hinzu, dem die Menschen in den Lagern schutzlos ausgeliefert wären. Präventionsmaßnahmen organisieren sie weitgehend selbst. Die offiziellen Präventionsmaßnahmen greifen viel zu kurz und könnten eine Ausbreitung des Virus nicht verhindern, zumal nicht einmal besonders gefährdete Personengruppen evakuiert wurden.

Aufgrund der Überbelegung und der unhaltbaren Zustände kommt es immer wieder zu gewaltsamen Protesten und Bränden sowie zu Konflikten mit Inselbewohnerinnen und -bewohnern. Besonders massiv waren die Proteste von verschiedenen Seiten, als die griechische Regierung Ende Februar – kurz vor der einseitigen Grenzöffnung durch die Türkei – begann, Baumaschinen und Materialien für die Errichtung geschlossener Lager auf die Inseln zu bringen. Auf Lesbos kamen in derselben Nacht hundert Bereitschaftspolizist_innen und Polizeifahrzeuge aus Athen an, um die Errichtung des neuen geschlossenen Lagers abzusichern, das den «Hotspot» Moria ersetzen soll. Die Regierung in Athen wusste, dass sich die Lagerpläne für die Inseln nur gegen den Willen der Menschen vor Ort durchsetzen lassen. Sowohl auf Chios als auch auf Lesbos war die Polizei mit dem massiven Widerstand von Flüchtlingen und lokaler Bevölkerung konfrontiert. Sie setzte Tränengas ein, um Blockaden zu durchbrechen. Die Menschen ahnten: Ein seit Langem schon unerträglicher Ausnahmezustand soll zu einem Dauerzustand gemacht werden. In den Sonderrechtszonen auf den griechischen Inseln sollen die Elenden der Welt, die die EU nicht bereits vor ihren Grenzen stoppen konnte, langfristig geparkt werden. Dagegen wehrten sich die Menschen auf den griechischen Inseln aus unterschiedlichen Beweggründen mit aller Kraft. Mit Erfolg: Die Bereitschaftspolizei zog ab, die Errichtung der geschlossenen Lager wurde verschoben. Die griechische Regierung erwägt seither, sie auf kleinen, unbewohnten griechischen Inseln anzusiedeln.

Die kurz darauf folgende Ausbreitung der Coronapandemie scheint den Plänen für geschlossene Lager jedoch nun in die Hände zu spielen. Dass die mit der Eindämmung der Pandemie begründete Ausgangssperre für die Flüchtlingslager seit Monaten immer wieder verlängert wird, während Einheimische und Tourist_innen sich längst wieder weitgehend frei in Griechenland bewegen können, erhöht die Sicherheit für die Menschen in den Lagern nicht. Sie sind stattdessen ohne Ausweichmöglichkeit weiter einer physisch wie psychisch extrem belastenden Situation ausgesetzt. Und müssen zudem mit der erhöhten Sorge leben, dass das Virus mit den privilegierten Reisenden nun doch noch in größerem Ausmaß die Inseln und damit auch die Lager erreicht.

Allein auf Lesbos sind seit Öffnung der Inseln Ende Mai mehrere neue Covid-19-Fälle bekannt geworden. Dass die Ausgangssperren für die Lager immer wieder verlängert werden, während so gut wie nichts zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen unternommen wird, damit sie sich wirkungsvoll vor dem Virus schützen können, macht deutlich, dass es nicht um die Gesundheit der Flüchtlinge geht, sondern darum, sie zu kontrollieren und vom Rest der Bevölkerung abzusondern. So werden die «Hotspots» unter dem Vorwand der Pandemie-Eindämmung schleichend in geschlossene Lager umgewandelt bzw. solche Lager erprobt.

Als am 2. September der erste Covid-19-Fall in Moria bekannt wurde und die Menschen fürchten mussten, nicht nur selbst zu erkranken, sondern im Fall einer Ansteckung von ihren Familien isoliert zu werden, regte sich erneut Protest. Wenige Tage später brannte das Lager komplett nieder und fast 13.000 Menschen standen auf der Straße. Innerhalb weniger Tage gelang es der griechischen Regierung diesmal, ein Grundstück auf Lesbos anzumieten und ein neues voraus-sichtlich geschlossenes Lager zu errichten.

Rückführen

Bevor das Lager niederbrannte, gab es auch in Moria schon einen geschlossenen Bereich, die Gefängnis-Sektion, in der Menschen teilweise über Monate hinweg festgesetzt wurden, oft ohne rechtliche Grundlage. Manche saßen dort, weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde und man sie bis zur Abschiebung festhielt. Andere wurden dort einfach aufgrund ihrer Nationalität inhaftiert. Es gibt ein spezielles Schnellverfahren für Menschen aus Ländern mit niedriger Anerkennungsrate in Europa, bei denen man davon ausgeht, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit abgeschoben werden. Als niedrig gilt eine Rate von unter 25%, obwohl in diesem Fall statistisch gesehen immerhin jeder vierte Asylantrag erfolgreich ist. Dennoch werden Asylanträge von Menschen aus Ländern mit niedriger Anerkennungsrate schon direkt als wahrscheinlich unbegründet betrachtet und sie werden unmittelbar nach ihrer Ankunft ohne Prüfung individueller Asylgründe für bis zu drei Monate inhaftiert. In dieser Zeit soll das Asylverfahren abgeschlossen werden, was jedoch häufig nicht gelingt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ihre Asylanträge abgelehnt werden, ist vor allem auch deshalb hoch, weil die Menschen in der Haft meist keinen Zugang zu Rechtsberatung haben. Die niedrigen Anerkennungsraten werden so bestätigt, «eine sich selbst erfüllende Prophezeiung», wie Migrationsforscherin Valeria Hänsel meint.

Aber es waren auch Menschen in der Gefängnis-Sektion von Moria in Abschiebehaft, die einer sogenannten «freiwilligen Rückkehr» in ihr Herkunftsland oder in die Türkei zugestimmt haben. Zahlenmäßig ist die «freiwillige» Rückkehr mit dem Programm «Assisted Voluntary Return and Reintegration» (AVRR) der Internationalen Organisation für Migration (IOM), die sich direkt im Registrierungsbereich von Moria befand, sogar deutlich relevanter als Abschiebungen. Viele werden von den elenden Lebensbedingungen und der langen Wartezeit auf den griechischen Inseln zermürbt und stimmen eher aus Verzweiflung als «freiwillig» einer Rückkehr zu. Genauso wie Menschen, die abgeschoben werden sollen, kommen sie unmittelbar nach ihrer Entscheidung für eine «freiwillige» Rückkehr in Haft, bis man sie irgendwann in Handschellen auf die Fähre in die Türkei bringt. Geht es um eine Rückführung in Herkunftsländer, kann die Haft der «freiwilligen Rückkehrer_innen» auch schon mal Monate dauern, denn es muss erst die Zustimmung des betroffenen Landes eingeholt werden. So sitzen Menschen über lange Zeiträume hinweg im Gefängnis, die nichts anderes verbrochen haben, als in Europa Schutz zu suchen, und warten auf ihre Abschiebung oder Rückführung.

Wer in die Türkei abgeschoben oder rückgeführt wird, landet häufig wieder in einem Gefängnis. Dort ist der Zugang zu Unterstützung noch schwieriger. Viele werden schließlich in die Länder abgeschoben oder rückgeführt, aus denen sie geflohen sind. Auch Syrer_innen sind davor nicht sicher. Ein Schutz vor dem neuartigen Coronavirus und anderen Krankheiten ist für Geflüchtete in Gefängnissen freilich noch einmal schwieriger.

Ausblick

Unmittelbar nachdem die rechtskonservative Nea Dimokratia Mitte 2019 in Griechenland die Regierungsverantwortung übernahm, setzte sie ihren restriktiven Kurs in der Flüchtlingspolitik um. Sie schränkte den Zugang zu öffentlicher Gesundheitsversorgung für Geflüchtete noch mehr ein und versprach mehr und schnellere Rückführungen in die Türkei. Im Oktober 2019 verabschiedete sie ein neues Asylgesetz (Gesetz 4636/2019), das die Hürden für Menschen, die internationalen Schutz suchten, erheblich erhöhte. Es beinhaltete die Ausweitung der asylbezogenen Inhaftierung, die Zurücknahme der Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen und die Erweiterung des Konzepts der «sicheren Drittländer», was alles in allem die Chance auf ein faires Asylverfahren sowie erfolgreiche Berufungsverfahren erheblich verringerte. Außerdem kündigte die Regierung die Schaffung geschlossener Einrichtungen mit Ein- und Ausgangskontrollen in ganz Griechenland an. Insbesondere Letzteres konnte sie dank der Coronapandemie beschleunigt vorantreiben.

Die Maßnahmen der griechischen Regierung stehen weitgehend mit dem in Einklang, was Deutschland mit der Neuausrichtung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) während seiner EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 vorschwebt: In einem Konzeptpapier vom Februar 2020 schlägt die Bundesregierung vor, den eigentlichen Asylverfahren eine Vorprüfung voranzustellen – idealerweise schon vor der Einreise – und die Verfahren mit der Priorisierung von zu erwartenden Ablehnungen und Abschiebungen zu beschleunigen. Für das künftige GEAS zeichnen sich vor diesem Hintergrund Konturen ab, die bereits seit einigen Jahren in den «Hotspots» auf den griechischen Inseln erprobt wurden, wenn auch mit mäßigem Erfolg. Dazu gehört ins-besondere die Ausweitung freiheitsentziehender Maßnahmen in «grenznahen Infrastrukturen der Internierung und Abschiebung». Valeria Hänsel und Bernd Kasparek kommen in ihrer kürzlich vorgelegten Studie Hotspot-Lager als Blaupause für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems? zu dem Schluss: «Es muss davon ausgegangen werden, dass die vorgeschlagene GEAS-Reform mittelfristig zur Etablierung großer, grundsätzlich geschlossener Flüchtlingslager an den europäischen Grenzen führen wird.» Alles, was nach dem Brand in Moria auf Lesbos geschieht, scheint diese These zu bestätigen.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie werden aller Voraus-sicht nach nicht vollständig wieder aufgehoben, sondern im Zuge der schleichenden Umsetzung der geplanten restriktiven Maßnahmen gegen Geflüchtete und Migrant_innen verstetigt werden. Die gelegentliche medienwirksame Aufnahme einiger weniger besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge – bevorzugt kranker Kinder – in anderen europäischen Ländern, die gerne als humanitäres Spektakel inszeniert werden, widerspricht diesem Szenario nicht. Sie kommt den Forderungen der Zivilgesellschaft nach kommunaler Aufnahme ein wenig entgegen und versucht dadurch, die Akzeptanz der entrechtenden und restriktiven Maßnahmen an und vor den EU-Außengrenzen zu erhöhen.

Veröffentlicht am 22. September 2020

Ramona Lenz

Ramona Lenz ist Sprecherin der Stiftung medico. Über viele Jahre war die Kulturanthropologin in der Öffentlichkeitsarbeit von medico international zuständig für das Thema Flucht und Migration.

Twitter: @LenzRamona


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