Westbank

Was sind die C-Gebiete?

Faktensammlung

In Übereinstimmung mit den Osloer Verträgen Anfang der 1990er Jahre wurde die Westbank wie folgt aufgeteilt:

  • A-Gebiete (18% des Gesamtgebiets, über 50% der Gesamtbevölkerung) unter palästinensischer Zivil- und Sicherheitsverwaltung
  • B-Gebiete (20% des Gebiet, über 40% der Bevölkerung) unter palästinensischer Zivilverwaltung und gemeinsamer israelisch-palästinensischer Sicherheitsverwaltung
  • C-Gebiete (62% des Gebiets, ca. 6% der Bevölkerung) unter fast voller israelischer Zivil- und Sicherheitsverwaltung

Im C-Gebiet befinden sich die freien Flächen der Westbank, in denen Entwicklung stattfinden kann sowie große Teile der agrarwirtschaftlichen Fläche. In den C-Gebieten leben auch etwa 150.000 Palästinenser in 149 zumeist kleinen Gemeinden. Die C-Gebiete nehmen nicht nur geografisch den Löwenanteil der Westbank ein. Sie stellen das einzige zusammenhängende Gebiet der Westbank dar. Es umschließt die dicht bebauten A- und B-Gebiete, in denen sich alle palästinensischen Städte befinden sowie viele der Dorfkerne. Diese sind wie Dutzende Inseln voneinander durch C-Gebiet getrennt. Ohne die C-Gebiete – so Weltbank, UN und EU übereinstimmend – besteht das palästinensische Gebiet aus geographisch nicht zusammenhängenden Enklaven. Folglich kann es für die Palästinenser keine nachhaltige Entwicklung, wird es keinen palästinensischen Staat ohne die C-Gebiete geben.

Gleichzeitig umschließen die C-Gebiete alle israelischen Siedlungen im Westjordanland außerhalb Ostjerusalems. 1972, fünf Jahre nach der Eroberung des Westjordanlands lebten in den heutigen C-Gebieten 1.200 israelischen Siedler. Als die Osloer Verträge 1993 abgeschlossen wurden, waren es schon 110.000, und in den Jahren danach verdreifachte sich die Zahl auf etwa 310.000 in über 200 Siedlungen im Jahr 2010 (Dazu kommen weitere 200.000 in Ostjerusalem). Ihre Zahl vergrößerte sich im letzten Jahrzehnt um 5,3% jährlich.

Wer herrscht über die C-Gebiete?

Die israelische Ziviladministration. Diese ist für die Verwaltung und die öffentliche Ordnung, für Wohlfahrt und Förderung von Palästinensern wie israelischen Siedlern in den C-Gebieten verantwortlich. Ihre Mitarbeiter sind israelische Soldaten und israelische Zivilisten. Eine formelle palästinensische Vertretung ist nicht vorgesehen. Im Gegensatz zu den israelischen Siedlern, deren Gemeindekomitees autorisiert sind Baugenehmigungen zu erteilen. Alle Planungen – auf lokaler wie regionaler Ebene - finden ohne palästinensische Beteiligung statt. Diese Planungsprozesse berühren jeden Aspekt des Lebens der in den C-Gebieten lebenden palästinensischen Individuen wie der einzelnen Gemeinden. Die Ziviladministration herrscht also de facto über alle zivilen Belange in den C-Gebieten. Sie beeinflusst direkt und indirekt den humanitären, materiellen, gesellschaftlichen und psychologischen Zustand der Palästinenser und entscheidet allein über Entwicklung oder Rückentwicklung aller Individuen und Gemeinwesen in den C-Gebieten.

Ein System der Verdrängung und Segregation

Mithilfe unterschiedlicher administrativer Maßnahmen und Planungsverordnungen dezimierte die Besatzungsadministration die palästinensische Präsenz im ländlichen Gebiet, den heutigen C-Gebieten schon vor Abschluss der Osloer Verträge. So lebten allein im Jordantal, zum größten Teil als C-Gebiet deklariert, vor 1967 200.000 bis 320.000 Palästinenser; heute sind es nur noch 56.000, von denen etwa 70% in der Enklave Jericho leben, also im A-Gebiet.

Seit Abschluss der Osloer Verträge verhärtete sich die Genehmigungspolitik der israelischen Administration. So erhielten lediglich 5,6% der Bauanträge in den Jahren 2000-07 auch eine Genehmigung. Die israelische Planungspolitik verhindert die Errichtung palästinensischer Infrastruktur in den C-Gebieten: In 70% der C-Gebiete ist jede Bebauung verboten, und in der Praxis erlaubt die israelische Ziviladministration den Bau von lediglich 1% des C-Gebiets, das aber so gut wie voll ausgebaut ist. Von den 149 palästinensischen Dörfern haben 131 keine Bebauungspläne jenseits von Plänen aus der britischen Mandatzeit aus den 1940ern. Diese entsprechen keinesfalls den heutigen Realitäten und werden lediglich restriktiv genutzt, sprich um jede neue Infrastrukturmaßnahme für illegal zu erklären. Zudem wurde über ein Drittel des C-Gebiets durch die israelische Administration als Naturschutzgebiet oder als geschlossenes Militärgebiet deklariert. Palästinenser dürfen diese Gebiete folglich nicht nutzen, in der Regel nicht einmal betreten. Darüber hinaus dürfen Palästinenser die israelischen Siedlungen nicht betreten; auch breite Pufferzonen um die Siedlungen – früher Weide- und Anbauflächen der Palästinenser - sind für Palästinenser tabu.

Die israelische Regierung subventioniert und fördert dagegen Häuserbau, Bildungs-, Wasser- und Verkehrsinfrastruktur in den wachsenden israelischen Siedlungen im Westjordanland. Diese sind zu 40% auf privatem palästinensischem Land gebaut und hindern so palästinensische Entwicklung. Gleichzeitig forciert Israel die Verstaatlichung von Land. Dieses Land stellt die zivile Administration jedoch fast exklusiv für den israelischen Siedlungsausbau bereit.

Da Infrastruktur kaum gebaut werden kann, müssen die Palästinenser auf intensive Landwirtschaft, Industrie oder Tourismus im C-Gebiet verzichten. Übrig bleibt eine wenig intensive Landwirtschaft – saisonales Gemüse und Viehzucht. Während seit 2010 45 einfache Zisternen und Regenwasserauffangsysteme palästinensischer Dorfbewohner zerstört wurden, haben die israelischen Siedlungen im Jordantal – zum größten Teil C-Gebiet - eine intensive Landwirtschaft vor Ort aufgebaut, vor allem für den Export. Sie beanspruchen das Meiste Wasser der Region: Allein die etwa 10.000 israelischen Siedler des Jordantals nutzen ein Drittel des Bedarfs der gesamten palästinensischen Bevölkerung im Westjordanland (2,5 Millionen Menschen). Zu Vorzugspreisen: Der Wasserpreis ist bis zu 75% subventioniert. Während jeder Siedler täglich 487 Liter Wasser für den privaten Verbrauch zur Verfügung hat, stehen den Palästinensern in der Westbank durchschnittlich 70 Liter zur Verfügung, vielen Bewohner der Gemeinden im C-Gebiet im Jordantal lediglich 20 Liter – nach den Standards der Weltgesundheitsorganisation die Menge, die benötigt wird um bei akuten humanitären Krisen, zu überleben, aber weit unter der empfohlenen Menge von 100 Litern.

Da sie kaum Genehmigungen erhalten, leben, arbeiten, spielen, lernen Abertausende Palästinenser in den C-Gebieten in von der Administration nicht genehmigten Bauten. Die israelische Administration reagiert mit Abrissen: Seit 2000 wurden mehr als 4.800 palästinensische Häuser und andere Bauten (Schulen, Tierunterstände, Lagerräume, Wasserzisternen, Toiletten, Kinderspielplätze etc.) abgerissen. 11% der Palästinenser in den C-Gebieten mussten seit 2000 ihr Haus mindestens einmal verlassen. Tausende Menschen sind nach wie vor akut bedroht von Vertreibung. Allein zwischen 2009 und Mitte 2011 waren es 1.072, dazu wurden Olivenhaine und Obst- und Gemüsestände zerstört.

Der Mangel an Genehmigungen und Entwicklung sowie die Abrisspolitik führen zu einer erzwungenen Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung aus den C-Gebieten.

Internationales Recht

Das humanitäre Völkerrecht – so die internationale Gemeinschaft – gilt für die besetzten Palästinensergebiete als Ganzes und für die C-Gebiete im Besonderen, da letztere unter direkter israelischer Verwaltung und Jurisdiktion stehen. Dem humanitären Völkerrecht nach trägt Israel als Besatzungsmacht die Verantwortung für die Sicherstellung der Grundbedürfnisse der unter Besatzung lebenden Bevölkerung. Israel ist dazu verpflichtet die Besatzung so zu administrieren, dass die gesamte lokale Bevölkerung davon profitiert und darf eigene Bevölkerung nicht in diese Gebiete ansiedeln. Gemäß internationalem Recht darf sich eine Militärbesatzung kein Land durch Gewalt oder Drohung aneignen. Vielmehr muss sie Einrichtungen und Dienstleistungen zur Deckung des humanitären und des Grundbedarfs schützen und entsprechende Arbeit begünstigen. Die Besatzungsmacht darf für Hilfsleistungen Bedingungen stellen, doch dies darf nur aus Sicherheitsgründen und in gutem Glauben, sprich weder willkürlich noch als Vergeltung gegen die Bevölkerung oder Hilfspersonal geschehen.

Veröffentlicht am 13. Februar 2012

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