Fischereiabkommen

Schlag ins Gesicht

Soeben hat das EU-Parlament dem umstrittenen Fischereiabkommen mit Marokko zugestimmt. Nach Informationen des medico-Partners Western Sahara Resource Watch (WSRW) haben 310 Abgeordnete dafür gestimmt und nur 204 dagegen. Noch 2011 hatte eine Mehrheit das Abkommen abgelehnt, da es auch die Gewässer der von Marokko seit 1975 besetzten Westsahara einschliesst.

Einschätzung des Western Sahara Resource Watch

"Der heutige Entscheid des Europäischen Parlaments ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen in der Westsahara. Die Saharauis haben gemäß Völkerrecht bezüglich der wirtschaftlichen Aktivitäten in ihrer fremdbesetzten Heimat das Recht auf Anhörung. Die EU hat heute diese Rechte vernachlässigt und missachtet. Jegliche EU-Rhetorik zum Tag heutigen der Menschenrechte wirkt unecht und ist schal und flach, sagt Erik Hagen, Vorsitzender von Western Sahara Resource Watch (WSRW).

Die rechtmäßigen Besitzer der Fischbestände werden also weiterhin entweder unter brutaler marokkanischer Besatzung leben und der andere Teil in Flüchtlingslagern in Algerien. Mehr als hundert UN-Resolutionen fordern ihr Recht auf Selbstbestimmung. Kein einziger Staat anerkennt Marokkos Anspruch auf die Westsahara.

Eine Kundgebung in der Hauptstadt der Westsahara vom vergangenen Wochenende, bei der die Sahrauis gegen die Pläne der EU, die Fischbestände ihres Hoheitsgebietes auszubeuten, protestierten, wurde von der marokkanischen Polizei gewaltsam zerstreut. Mehr als zwanzig Personen wurden verletzt. Die Lage wird immer angespannter, mehr und mehr Saharauis sind frustriert und enttäuscht von der EU, die einzig Marokko als Partner für wirtschaftliche Tätigkeiten im sahrauischen Hoheitsgebiet anzuerkennen scheint, während andererseits bezüglich der schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen in den von Marokko besetzten Gebieten die Augen zugedrückt werden.

Die EU wird Marokko für den Zugang zu nicht-marokkanischen Gewässern 40 Mio € pro Jahr bezahlen."

Quelle: www.wsrw.org/a180x2771

Brief an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments

Auch medico international hatte sich mit einem Brief an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewandt und sie gebeten ihre Zustimmung zu verweigern:

"Sehr geehrte Abgeordnete im Europäischen Parlament,

bereits am Dienstag, dem 10. Dezember werden Sie im Europäischen Parlament darüber entscheiden, ob ein neues Protokoll zum Fischerei-Partnerschafts-Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko europäischen Schiffe erneut gestattet, auch die Gewässer der Westsahara mit abzufischen.

Am 14. Dezember 2011 hat dieses hohe Haus ein solches Protokoll verworfen und folgte dabei dem Rechtsgutachten des Juristischen Dienstes des Europäischen Parlaments aus dem Jahre 2009. Darin wurde empfohlen, das Fischerei-Partnerschafts-Abkommen entweder auszusetzen oder aber die Westsahara explizit auszuschließen. Das neue Protokoll garantiert überhaupt nicht, dass dieser juristischen Empfehlung entsprochen wird: Die Westsahara wird darin noch nicht einmal erwähnt.

medico international war eine der ersten Hilfsorganisationen aus Deutschland, die den vor der brutalen Besatzung ihrer Heimat geflohenen Menschen 1975 zur Hilfe eilte und ist dem Kuratorium des vor gut einem Jahr gegründeten Vereins Freiheit für die Westsahara e.V. beigetreten. Damals konnten wir uns nicht vorstellen, dass die Staatengemeinschaft Krieg, Vertreibung und anschließende Annexion eines der letzten „nicht-selbstständig regierten Gebiete“ entgegen den Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen so lange dulden wird.

Umso enttäuschender ist die Position der EU. Diese hat in den letzten Jahren wiederholt Handelsverträge mit dem Königreich Marokko abgeschlossen, ohne dabei – wie etwa die USA oder die EFTA – die besetzen Teile der Westsahara davon explizit auszunehmen. Das ist bedauerlich.

Die Westsahara gehört nicht zu Marokko. Sie ist ein „nicht-selbstständig regiertes Gebiet“, dessen Ressourcen nur dann erschlossen und genutzt werden dürfen, wenn dies den Interessen und Wünschen ihrer Menschen entspricht, wie der ehemalige Untergeneralsekretär der Vereinten Nationen für Rechtsfragen, Hans Corell, in seinem Gutachten vom 12. Febr. 2002 dargelegt hat.

Die saharauische Bevölkerung der ehemaligen spanischen Kolonie, profitiert nicht von diesem Abkommen – sie wurden bisher noch nicht einmal gefragt. Marokko verweigert den Menschen der Westsahara bis heute ihr Recht auf Selbstbestimmung.

Wir bitten Sie daher, am 10. Dezember diesem Protokoll Ihre Zustimmung zu verweigern und den Weg zu einer gerechten und dauerhaften Friedenslösung für die Westsahara nicht zu verbauen."

Veröffentlicht am 10. Dezember 2013

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