Pressemitteilung, 10.1.2019

Landgericht Dortmund weist Klage von Pakistanern gegen KiK ab

KiK flüchtet sich in Verjährung – und entzieht sich damit der Verantwortung für Fabrikbrand.

Dortmund, 10. Januar 2019 – Keine Chance auf Gerechtigkeit? Das Landgericht Dortmund wird die Sachfragen zum Fabrikbrand bei einem pakistanischen Zulieferer des deutschen Textilunternehmens KiK im September 2012 nicht verhandeln. Das Gericht wies die Klage von vier pakistanischen Betroffenen, die die Mitverantwortung von KiK für den mangelnden Brandschutz in der Fabrik klären sollte, wegen Verjährung ab. KiK hatte vor der Klage einem Verjährungsverzicht zugestimmt, sich aber etwa zwei Jahre nach Einreichung der Klage auf den Standpunkt gestellt, der Verzicht sei unwirksam. Ohne diesen Einwand von KiK wären die Sachfragen geklärt worden. Die Klage – vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) angestoßen und von medico international unterstützt – war die erste dieser Art in Deutschland. Das Verfahren sollte klar machen: Transnationale Unternehmen sind auch für die Arbeitsbedingungen in ihren Tochter- und Zulieferbetrieben im Ausland verantwortlich.

„Als Hauptkunde der Fabrik war KiK nicht bloßer Abnehmer, sondern der Boss und damit mitverantwortlich für den mangelnden Brandschutz“, sagte Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Pakistaner vor Gericht vertrat. „KiK hat sich in die Verjährung geflüchtet und damit verhindert, dass das Gericht die Sachfragen sowie wichtige Fragen der Haftungspflicht deutscher Unternehmen klärt.“ Ob die Kläger in Berufung gehen, wollen sie nach Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden.

Klägerin Saeeda Khatoon, deren Sohn bei dem Fabrikbrand starb, sagte: „KiK hat sich der rechtlichen Verantwortung für den Tod von 258 Menschen entzogen. Aber immerhin hat sich ein Gericht in Deutschland dem Fall beschäftigt.“ Deswegen sei das Verfahren wichtig gewesen – unabhängig von dem Urteil. Gemeinsam mit der Ali Enterprises Factory Fire Affectees Association (AEFFAA), der Organisation der Betroffenen, will sie weiter für menschenwürdige Arbeitsbedingungen in den Lieferketten der globalen Textilindustrie kämpfen.

Miriam Saage-Maaß vom ECCHR betonte die grundlegende Bedeutung des Verfahrens: „Deutsche Unternehmen aller Branchen haben die Klage gegen KiK genau verfolgt. Rechtsexperten in Deutschland, Großbritannien und der Schweiz griffen die Argumentation auf. Allen ist klar: Das aktuelle Recht wird der globalisierten Wirtschaft nicht gerecht.“

<link blog thomas-seibert _blank internal link in current>Thomas Seibert von medico international ergänzte: „Um die Menschen- und Arbeitsrechte durchzusetzen, reichen freiwillige Selbstverpflichtungen von Unternehmen nicht. Die Politik muss Gesetze für eine echte Unternehmenshaftung schaffen.“

Veröffentlicht am 10. Januar 2019

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