Menschenrechte in Israel/Palästina

Belagertes Recht

Mahmoud Aburahma verteidigt Menschenrechte dort, wo sie besonders wenig gelten: Seine Arbeit im belagerten Gaza ist mühsam und gefährlich, zumal er Rechtsbrüchen von beiden Seiten nachgeht.

Der Einsatz für Menschen- und Bürgerrechte führte Mahmoud Aburahma und die Organisation Al Mezan über die Jahre durch zahlreiche Höhen und Tiefen. 2008 erhielt sein Kollege Issam Younis, der Direktor des Zentrums, den Menschenrechtspreis der Stadt Weimar. 2012, nachdem sich Aburahma in einem Artikel kritisch über die palästinensischen Führungen und die Verletzung politischer Grundrechte der Bevölkerung geäußert hatte, überlebte er mit Glück ein Attentat in Gaza-Stadt. Daraufhin verbrachte er im Rahmen eines Schutzprogramms für Menschenrechtsverteidiger als Forschungsstipendiat fast ein Jahr an der Universität York in Großbritannien. Mahmoud Aburahma gehört zu einer neuen Generation palästinensischer Aktivistinnen und Aktivisten: Er ist ein weltoffener Mensch, der seine politische Haltung mit fachlicher Kompetenz angereichert und dies auch schon im deutschen Bundestag zur Geltung gebracht hat. Als Menschenrechtsverteidiger hat er keine Berührungsängste mit jüdisch-israelischen Kolleginnen und Kollegen. Der Einsatz für die Universalität der Menschenrechte verbindet stärker als Zugehörigkeiten trennen.

International ist Al Mezan vor allem für das Eintreten gegen Verletzungen des Völkerrechts und der Menschenrechte durch die israelische Besatzung bekannt. Doch innerhalb der Küstenenklave schätzen viele die Organisation, weil sie sich seit ihrer Gründung auch intensiv gegen Rechtsbrüche palästinensischer Akteure stellt, sei es bis 2006 die herrschende Fatah bzw. palästinensische Autonomiebehörde, seien es die Machthaber der Hamas ab 2007. So kümmert sich Al Mezan um die Zerstörung der Habseligkeiten benachteiligter Gazaerinnen und Gazaer, wenn bei starken Regenfällen ein marodes Abwasserbecken Siedlungen mit kontaminiertem Wasser überflutet; um willkürliche Verhaftungen durch die lokalen Autoritäten ebenso wie um rechtswidrige Angriffe der israelischen Armee; oder um die Verweigerung von Ausreisegenehmigungen für Palästinenserinnen und Palästinenser, die dringend medizinische Behandlungen benötigen. „Wir entscheiden nicht danach, wer Rechtsbrüche begeht, sondern danach, welche Fälle gerade anliegen“, sagt Mahmoud Aburahma.

In den drei Jahren nach dem Krieg im Sommer 2014 erwies sich einmal mehr, dass das israelische System nicht willens ist, Vergehen der eigenen Streitkräfte zu verfolgen. Eine rechtliche Aufarbeitung des Verdachts auf Kriegsverbrechen gemäß internationalen Standards ist bis heute nicht erfolgt. Al Mezan hat mit der medico-Partnerorganisation Adalah jahrelang versucht, zivilen Opfern aus Gaza Gerechtigkeit vor israelischen Gerichten zu erstreiten und auf die Beendigung der Straflosigkeit in der Armee hinzuwirken – ohne Erfolg. Am 28. August 2017 haben die beiden Organisationen daher den Bericht „Gaza 3 Years On“ veröffentlicht. Das ernüchternde Resümee, das auch Mahmoud Aburahma zieht: „Straflosigkeit geht vor Verantwortlichkeit.“ Nicht nur der Gazastreifen ist abgeriegelt. Auch das Recht auf Rechte bleibt belagert.

Riad Othman

Veröffentlicht am 22. Mai 2018

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