Korruptionsprävention
Leitfaden für die Arbeit von medico international
Vorwort
Medico International streitet mit seiner Arbeit für das Menschenrecht auf bestmögliche Verwirklichung von Gesundheit. Zu den Grundsätzen der Arbeit von mi zählen Partnerorientierung, Verlässlichkeit, Ursachen bezogene Arbeit, Entwicklungsorientierung und das Bemühen um größtmögliche Transparenz.
Rechenschaftspflicht und Transparenz sind die entscheidenden Voraussetzungen zur Verhinderung von Korruption. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) bescheinigt mi seit 1992 die Einhaltung geltender Standards zu Rechenschaft und Transparenz sowie eine zweckgerichtete und wirksame Mittelverwendung.
Dieser Leitfaden soll gleichermaßen eine präventive Funktion haben und Risiken erkennbar machen als auch durch klare Vorgaben Handlungsorientierung geben. Die Glaubwürdigkeit gegenüber Partnern, Zielgruppe und Spendern soll damit weiter gestärkt werden.
1. Geltungsbereich
Die Vorgaben des Leitfadens gelten, soweit im Einzelnen nichts anderes bestimmt wurde, für:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Inland, in den Außenstrukturen und den Auslandsprojekten
- nationale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Partnerprojekten i.R. der Zusammenarbeit mit mi
- Mitglieder des Vorstands
- Gutachter und sonstige freiberuflich arbeitende Personen, die im Rahmen von Werk- oder Honorarverträgen für mi tätig werden.
Die Leitlinien werden wie der Code of Conduct, in dem ebf. Bezug auf Korruptionsvermeidung genommen wird, Bestandteil der Arbeits-, Honorar-, Werk- und Partnerverträge. Verstöße gegen die Leitlinien können zur fristlosen Kündigung der Verträge und der Beendigung der Zusammenarbeit führen.
2. Definition von Korruption
Im Kontext des Leitfadens wird Korruption definiert als Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Vorteil. Dazu gehören das Anbieten, Geben, Verlangen oder Annehmen von Geschenken, Darlehen, Belohnungen, Provisionen oder irgendeines anderen Vorteils an eine oder von einer dritten Person, als Anreiz dazu, im Rahmen der normalen Arbeitsbeziehungen etwas zu tun, was unredlich, illegal oder ein Vertrauensbruch ist.
Weiterhin zählt die Veruntreuung von Projektmitteln für geänderte nicht abgesprochene Verwendungszwecke, Nepotismus (Vetternwirtschaft), Patronage, das Fälschen von Belegen und die Zahlung sog. Beschleunigungsgelder als Korruption i.S. des Leitfadens.
Zur Korruption werden u. a. folgende Straftaten gezählt: Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme, Betrug und Untreue, Wettbewerb beschränkende Absprachen und Geldwäsche.
3. Verhaltensregeln
Die unter 1. genannten Personengruppen verpflichten sich, folgende Richtlinien einzuhalten:
- Korruption in jeder Form, ob direkt oder indirekt, ist verboten. Dazu zählen auch der Rückfluss von Teilen einer vertraglichen Zahlung („kickback“), das Nutzen anderer Wege oder Kanäle für unzulässige Leistungen an Auftragnehmer, Lieferanten, Partner, deren Beschäftigte oder an öffentliche Amtsträger sowie die Annahme von Bestechungsgeldern oder kickbacks durch oder zugunsten von Angehörigen.
- Die Zahlung von Schmiergeldern oder anderer Zuwendungen mit dem Ziel, einen behördlichen Vorgang, auf den ein Anspruch besteht, sicherzustellen oder zu beschleunigen, ist zu unterlassen.
- Das Anbieten oder Annehmen von Geschenken, von Bewirtung oder von Spesenvergütung ist verboten, soweit diese das Zustandekommen von Geschäften wettbewerbswidrig beeinflussen können und den Rahmen vernünftiger und angemessener Aufwendungen überschreiten. Das Gleiche gilt für die Beeinflussung des Zustandekommens von Projektkooperationen.
4. Anforderungen an mi
MI verpflichtet sich, den Leitfaden zur Bekämpfung von Korruption anzuwenden und erkennbare Interessenskonflikte auszuschließen:
- Der Vorstand macht den Leitfaden zum Gegenstand seiner Politik, stellt die notwendigen Ressourcen bereit und unterstützt die Geschäftsführung aktiv bei der Umsetzung.
- Die Geschäftsführung trägt dafür Sorge, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Inland, in den Außenstrukturen und den Auslandsprojekten die Geschäftsgrundsätze kennen und beachten. Problembewusstsein muss aktiv gefördert werden.
- Es wird klar kommuniziert, dass keiner Mitarbeiterin und keinem Mitarbeiter ein Nachteil daraus erwächst, wenn er/sie sich weigert, Bestechungsgelder zu zahlen / Bestechungsleistungen zu erbringen.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dazu ermuntert, Zuwiderhandlungen und Bedenken so früh wie möglich anzuzeigen. Zu diesem Zweck werden sichere, leicht zugängliche und vertrauliche Informationskanäle eingerichtet. Erste Anlaufstelle bei organisationsexternen Vorkommnissen ist der Geschäftsführer und bei organisationsinternen Vorkommnissen die/der Vorsitzende des Vorstands bzw. seine/ihre Stellvertretung (Whistleblowing)
- Partnerorganisationen werden insbesondere zu Beginn der ersten gemeinsamen Projektarbeit hinsichtlich der Einhaltung der Grundsätze angemessen informiert. Medico behält sich Rückzahlungsforderungen vor. Auf Kontrollstrukturen bei den Partnern wird geachtet. Für vor Projektbeginn absehbare Projektfinanzierungslücken bei den Partnerorganisationen müssen Lösungswege besprochen werden. Den Partnern ist zu vermitteln, dass im Falle unvorhergesehener Finanzierungslücken, das Gespräch gesucht werden sollte, um gemeinsam nach angemessenen Lösungen zu suchen.
- Bei Verletzung der Richtlinien durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von mi oder der Partnerorganisationen sind disziplinarische oder vertragsrechtliche Sanktionen (Abmahnung, Kündigung, Beendigung der Kooperation etc.) vorgesehen.
- MI gestaltet seine Beschaffungspraxis fair und transparent und beachtet die Richtlinien bei der Nutzung öffentlicher Mittel.
- Jedem Hinweis auf Korruption wird nachgegangen. Nach einer Abschätzung der Stichhaltigkeit des Vorwurfs werden die Schritte zur Aufklärung festgelegt. Die Federführung liegt bei einer verfahrensexternen Instanz, die sofern die Geschäftsstelle berührt ist, von der Vorstandsvorsitzendem festgelegt wird. Der Vorstand wird in jedem Fall zeitnah und umfassend informiert.
5. Ansprechpartner
Ansprechpartner für Rückfragen ist der Geschäftsführer
Frankfurt, 29.Juli 2008
Thomas Gebauer,
Geschäftsführer