Syrien-Krieg

UNO handlungsunfähig?

Welche Möglichkeiten bleiben den Vereinten Nationen? Fragen an den Journalisten und UN-Beobachter Andreas Zumach

Der Syrien-Konflikt ist in seinem sechsten grausamen Jahr. Und die Vereinten Nationen stehen nur noch ratlos daneben?

In Syrien ist die UNO bislang auf allen Handlungsebenen fast völlig gescheitert. Der Sicherheitsrat, laut UNO-Charta zuständig für die „Bewahrung des Friedens und der internationalen Sicherheit“, ist wegen der konträren Interessen der beiden Vetomächte Russland und USA völlig blockiert. Hieran sind mit Kofi Annan und Lakdar Brahimi bereits zwei sehr erfahrene, vom Rat mit der Herbeiführung einer Friedenslösung für Syrien beauftragte Vermittler gescheitert. Der dritte, Staffan di Mistura, steht ebenfalls kurz vor dem Rücktritt. Die humanitären Organisationen der UNO können wegen der Kriegshandlungen und der Belagerungen von Städten hunderttausende Zivilisten zum Teil seit Jahren nicht mit dringend benötigten überlebenswichtigen Hilfsgütern beliefern. Auch die Nahrungsmittelversorgung der über 4,5 Millionen syrischen Flüchtlinge allein in den Nachbarländern musste von den zuständigen UNO-Organisationen wegen fehlender Finanzmittel zeitweise eingeschränkt oder gar ganz unterbrochen werden.

Welche Konsequenzen ziehen Sie aus diesem Scheitern: Muss man die UN als potenzielle Friedenskraft aufgeben?

Noch sind nicht alle Handlungsmöglichkeiten ausgeschöpft. Wenn der Sicherheitsrat seine Verantwortung nicht wahrnimmt, könnte die Generalversammlung in New York Verantwortung für die Beendigung des Syrienkrieges und die Herbeiführung einer politischen Lösung übernehmen. Diese Option war in der UNO-Gründungscharta von 1945 zunächst nicht vorgesehen. Sie ist aber schon gezogen wurden, erstmals 1950. Als der Sicherheitsrat während des Korea-Konflikts in ähnlicher Weise wie jetzt im Fall Syrien durch gegenseitige Vetos oder Vetodrohungen blockiert war, verabschiedete die Generalversammlung auf Initiative einiger ihrer Mitglieder die Resolution „United for Peace“. Darin reklamierte die Versammlung für sich das Recht, Beschlüsse zur „Bewahrung des Friedens und der internationalen Sicherheit“ zu fassen.

Welche Erfahrung wurde damals gemacht?

Auf Basis der „United for Peace“-Resolution verabschiedete die Generalversammlung seit 1950 Resolutionen zu zehn internationalen Gewaltkonflikten. Während der Suezkrise 1956 etwa, als britische und französische Truppen ägyptisches Territorium besetzt hatten und den UNO-Sicherheitsrat durch gegenseitige Vetodrohungen blockierten, forderte die Generalversammlung die Regierungen in London und Paris fast einstimmig auf, ihre Truppen sofort, vollständig und bedingungslos vom ägyptischen Territorium hinter definierte Waffenstillstandslinien zurückzuziehen. Frankreich und Großbritannien folgten dieser Aufforderung.

Wenn der Sicherheitsrat blockiert ist, kann die Generalversammlung die Verantwortung übernehmen. Es wäre nicht das erste Mal.

Zudem appellierte die Generalversammlung an den Sicherheitsrat, zur Überwachung des Waffenstillstandes eine Blauhelm-Friedenstruppe in die Konfliktregion am Suezkanal zu entsenden. Der Sicherheitsrat fasste einen entsprechenden Beschluss, denn London und Paris verzichteten bei der Abstimmung im Rat auf ihr Veto. Das Beispiel zeigt, dass mit großer Mehrheit oder gar fast einstimmig verabschiedete Resolutionen der Generalversammlung erfolgreich politischen Druck auf die Vetomächte im Sicherheitsrat ausüben, die Blockade in diesem UNO-Gremium überwinden und so die Dynamik eines Konfliktes verändern können.

Glauben Sie, dass dieses Szenario auch im Syrien-Konflikt funktionieren könnte?

Eine Syrien-Resolution mit den Forderungen nach Waffenstillstand, Einstellung aller Luftangriffe, Aufhebung aller Blockaden und Belagerungen, ungehinderte Zulassung humanitärer Hilfslieferungen an die notleidende Bevölkerung, Stopp jeglicher Lieferung von Waffen an die innersyrischen Gewaltakteure hätte gute Chancen auf Unterstützung von mindestens 150 der 193 UNO-Mitglieder, darunter von vielen Ländern, die – wie China, Indien, Brasilien, Südafrika – im Rahmen der BRICS mit Russland kooperieren und auf der anderen Seite auch von vielen Verbündeten der USA.

Was müsste passieren, um eine derartige Resolution oder auch weitergehende Forderungen wie die Entsendung einer Blauhelmtruppe nach Syrien zu verabschieden?

Die Generalversammlung müsste gemäß ihrer „United for Peace“-Resolution von 1950 zu einer „Notstands-Sondersitzung“ zusammenkommen. Die Einberufung einer solchen Sitzung wäre durch Beschluss der Generalversammlung mit der absoluten Mehrheit von 97 ihrer 193 Mitglieder möglich. Insbesondere Kanada bemüht sich aktuell, diese Mehrheit zusammenzubringen. Bei einer informellen Unterrichtung der Generalversammlung über die Lage in Syrien Mitte Oktober 2016, die auf Antrag Kanadas mit Unterstützung von 70 Staaten erfolgte, appellierte UNO-Generalsekretär Ban Ki-Moon an die Mitgliedsstaaten, angesichts der Blockade im Sicherheitsrat ihre „kollektive Verantwortung“ für Syrien wahrzunehmen. Ein zweiter möglicher Weg zur Einberufung einer Notstandssitzung der Generalversammlung wäre ein entsprechender Beschluss des Sicherheitsrates. Für einen solchen prozeduralen Beschluss reicht die Mehrheit von neun der 15 Ratsmitglieder. Ein „Nein“ eines der fünf ständigen Mitglieder hätte dann keine Vetowirkung.

Veröffentlicht am 01. Dezember 2016

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