Pressestatement, 21.10.2019

Campact-Fall zeigt, dass Zwecke im Gesetz fehlen

Stellungnahme der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.

Zur heutigen Mitteilung von Campact, dass das Finanzamt dem Verein den Status der Gemeinnützigkeit aberkannt hat, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 130 Vereinen und Stiftungen:

„Der Fall Campact zeigt, dass die Sorge tausender Vereine und Stiftungen seit dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) berechtigt ist. Der Bundestag muss zügig Rechtssicherheit schaffen und das gemeinnützige Engagement für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit absichern. Der Gesetzgeber muss eindeutig sagen, welche Zwecke er für förderwürdig hält. Dazu müssen Demokratie und Grundrechte gehören.

Menschen schließen sich zusammen, um sich selbstlos außerhalb von Parteien und Profitinteresse für Demokratie und Gesellschaft zu engagieren. Dieses Engagement führt zu besseren Entscheidungen, weil dadurch mehr Stimmen in die politische Willensbildung einfließen. Mit der Festlegung gemeinnütziger Zwecke werden gesellschaftliche Debattenräume außerhalb von Parteien und Parlamenten geöffnet. Es fehlen unter anderem die Förderung von Frieden, Menschenrechten, Klimaschutz und sozialer Gerechtigkeit als gemeinnützige Zwecke im Gesetz.

Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Campact ist eine direkte Folge des Attac-Urteils. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte den Zweck Bildung massiv eingeschränkt und freie Zusammenschlüsse wie Attac oder Campact mit parteinahen, staatlich finanzierten Stiftungsvereinen gleichgesetzt. Campact hat entschieden, sein Engagement für Demokratie und Menschenrechte nicht einzuschränken. Doch durch die Finanzamt-Entscheidung verlieren die Spenderinnen und Spendern die Möglichkeit des Steuervorteils. Campact wird in seinen Finanzierungsmöglichkeiten eingeschränkt.

Wer wie Campact eine breite Basis an Spenderinnen und Spendern hat, kommt vielleicht ohne Gemeinnützigkeit zurecht. Doch viele, vor allem kleine Organisationen sind auf Fördermittel angewiesen, die sie nur mit dem Status der Gemeinnützigkeit bekommen. Manche Initiativen geben wegen des unklaren Gemeinnützigkeitsrechts bereits bei der Gründung auf. Es darf nicht sein, dass einmischendes Engagement nur denen möglich ist, die eine Fachanwältin für Gemeinnützigkeitsrecht bezahlen können.

Vor 30 Jahren ist das autoritäre Regime der DDR gestürzt – durch zivilgesellschaftlichen Protest für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und auch Umweltschutz. Aus Respekt vor dieser historischen Leistung und zum Schutz unserer Demokratie ist es überfällig, dass Bundestag und Bundesregierung dieses zivilgesellschaftliches Handeln als gemeinnützig anerkennen.“

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht bedroht. Mehr als 130 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern. Zu den Mitgliedern gehören neben Amnesty International, Brot für die Welt und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auch Campact und Attac.

Weitere Infos: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

Veröffentlicht am 24. Oktober 2019

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