Mitte Oktober tagten die Mitgliedstaaten des Kimberley-Prozesses zur Bekämpfung des Handels mit Konfliktdiamanten in Brüssel, um über die bisherigen Fortschritte des Prozesses zu beraten. Das "Kimberley Process Certification Scheme" (KPCS) ist ein Selbstverpflichtungsabkommen, dem mittlerweile 48 Staaten angehören und das das Ziel hat, den Handel mit Konfliktdiamanten einzudämmen. Neben den Diamanten exportierenden und importierenden Ländern arbeiten Diamantenindustrie und NGOs bei Kimberley mit. medico hat den Kimberley-Prozess im Rahmen der Kampagne Fatal Transactions, die 1998 von medico ins Leben gerufen wurde, von Beginn an kritisch begleitet.
In den vergangenen Jahren sind zwar wichtige Erfolge zu verbuchen gewesen, so ist der Handel mit Konfliktdiamanten von vormals 10% auf unter 3% gesunken. Aufgrund der öffentlichen Debatte konnte klargemacht werden, dass es sich bei Konflikten in Afrika nicht um "Stammeskonflikte" handelt, sondern dass sie eng mit den Rohstoffinteressen der westlichen Länder verbunden sind. Dennoch sind weitere Regularien zur Überprüfung des Abkommens und Bestrafungsmechanismen für jene, die gegen das Abkommen verstoßen, unabdingbar, um dem Abkommen Substanz zu verleihen. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass der Kimberley-Prozess bereits als Vorbild für die Zertifizierung weiterer Ressourcen gehandelt wird. medico international und Fatal Transactions wiesen während der Konferenz öffentlich darauf hin.
medico kritisierte darüber hinaus, dass die Produktionsbedingungen in der Diamantenindustrie im Kimberley-Prozess gar nicht thematisiert werden. In Ländern wie Sierra Leone und Angola, die sich nicht mehr im Krieg befinden und daher per definitionem von Kimberley keine Konfliktdiamanten mehr handeln, sind aus Konfliktdiamanten oftmals Diamantenkonflikte geworden. Dabei sind die sklavenähnlichen Arbeitsbedingungen beispielsweise in Sierra Leone nur ein Kritikpunkt. In Angola, wo nach neusten Angaben von Partnership Africa Canada die Diamantenproduktion ihren Gewinn auf 165 Millionen USD verdreifacht hat, profitiert die Bevölkerung nicht im geringsten von dem Handel. Im Gegenteil: Der Kimberley-Prozess wird als Waffe gegen die eigene Bevölkerung missbraucht, weil der Besitz von Diamanten unter diesem Vorwand für strafbar erklärt wurde.
Mehr als 10.000 Menschen haben Boehringer Ingelheim mit ihrer Unterschrift dazu aufgefordert, den Patentantrag in Indien auf den Nevirapine-Sirup für die Behandlung von HIV-positiven Kindern zurückzunehmen. Die Listen der gesammelten Unterschriften wurden den Konzernvertretern am 1. Dezember, dem jährlichen Welt-AIDS-Tag, auf der traditionellen Veranstaltung der AIDS-Hilfe in der altehrwürdigen Frankfurter Paulskirche überreicht. Die Unterschriftenaktion gegen den Patentantrag auf das AIDS-Medikament ist damit vorerst abgeschlossen. Die Eigendynamik, die diese Aktion entfaltete, war beeindruckend und dürfte ihren Teil dazu beigetragen haben, dass Boehringer de facto auf die Anwendung eventueller Patentrechte in Entwicklungsländern verzichtet.
Offen dagegen ist der grundsätzliche Streit zwischen Nichtregierungsorganisationen und Pharma-Industrie um ein Anreizsystem zur Entwicklung neuer Medikamente für die armen Bevölkerungsschichten jenseits von Patenten. In Genf tagte im November die "Intergovernamentale Arbeitsgruppe für öffentliche Gesundheit, Innovation und Geistige Eigentumsrechte". Ziel ist es, der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bis Mai 2008 einen Aktionsplan vorzulegen, der Mittel und Wege aufzeigt, der die spezifischen Bedürfnisse der armen Weltbevölkerung berücksichtigt. Eines der Papiere, die zur Diskussion vorlagen, war auch das gemeinsame Positionspapier von medico international, BUKO-Pharmakampagne, Misereor, Brot für die Welt und vielen anderen Organisationen, das auf der Tagung "Patienten, Patente und Profite" erarbeitet wurde. Auf der Tagung teilte die Pharmaindustrie zwar die Einschätzung, dass das gegenwärtige Anreizsystem in Form von Patenten nicht funktioniere, ließ aber zugleich keinen Zweifel daran, dass es kein Abrücken vom Patentsystem geben werde.
Ab 1. Januar 2007 gelten rückwirkend erheblich günstigere Regelungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden und Zustiftungen. Hier die wichtigsten Änderungen: Wenn Sie für die Arbeit von medico international spenden, können Sie nun bis zu 20% des Gesamtbetrags Ihrer Jahreseinkünfte steuerlich geltend machen. Bisher waren es nur 5%. Neu ist außerdem, dass für das Finanzamt jetzt für Spenden bis 200 Euro (vorher bis 100 Euro) der Überweisungsbeleg in Kombination mit einer Information über unseren aktuell gültigen Freistellungsbescheid als vereinfachter Nachweis ausreicht. Wir stellen Ihnen aber gerne auch schon für kleinere Beträge entsprechende Spendenbescheinigungen ab einer Spendenhöhe von 50,- Euro aus.
Änderungen für Zustiftungen an die stiftung medico international Zustiftungen in das Vermögen der stiftung medico international waren bisher in der Höhe von 20.450 Euro jährlich absetzbar. Dieser Betrag ist jetzt auf 1 Million Euro erhöht worden und kann über 10 Jahre verteilt steuerlich abgesetzt werden. Diese steuerlichen Vorteile gelten zusätzlich zu den oben aufgeführten 20% vom Jahreseinkommen, die als Spenden an gemeinnützig anerkannte Organisationen abgesetzt werden können.
Soweit das neue Gesetz; in der Praxis sind wir sehr dankbar für jede Zustiftung ab 3.000 Euro, denn die Stiftung ist eine Gemeinschaftsstiftung, die von der Unterstützung vieler getragen wird. Unverändert bleibt, dass eine Zustiftung aus einer Erbschaft oder Schenkung von der Erbschafts-/Schenkungssteuer befreit ist, sofern der gestiftete Betrag innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt bei der Stiftung eingeht. Sollten Sie zu den neuen rechtlichen Regelungen Fragen haben, können Sie sich gern mit uns in Verbindung setzen. Kontakt: Gudrun Kortas, Tel. 069/944 38-28 oder kortas@medico.de
